Büsche wegschneiden

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  • Birdy
    • 02.01.2006
    • 1427

    Büsche wegschneiden

    Hallo,

    Wir haben einen Paddock direkt an einer kleinen "Straße" liegen, wir wohnen sehr weit abseits, aber die Fahradfahrer und Spaziergänger sind manchmal ein Problem, da werden kleine Kinder von den Eltern aufgefordert doch mal das süße Pferdchen zu streicheln, alles mögliche wird gefüttert usw. Das konnten wir lösen mit Warnschildern das auf dem Zaun ne menge Strom ist usw. und indem wir den graben zwischen Straße und Paddock nicht mehr von den Sträuchern befreit haben, also ohne mitten durch die Nesseln zu laufen kommt man nicht mehr zum zaun.
    Jetzt hat aber freitag die Samtgemeinde bei uns angerufen das wir nächste Woche die Pferde vom Paddock stellen sollen weil "dieses unansehnliche Gebüsch da weg muss" und wenn wir es nicht machen schickt die Gemeinde Arbeiter.

    Kann man da irgendetwas gegen machen, sieht dann zwar echt schicker aus aber 1. stört es keinen bis auf die Spaziergänger und 2. seh ich schon das nächste Pferd mit Vergiftung (vor Jahren schon einmal, glaube Tollkirsche war das).

    LG
    Denny Crane, Ich war mal Kapitän meines eigenen Raumschiffs

    Hey, hey Cornflakestime, Cornflakestime, wir wollen nie wieder Haferschleim
  • Furioso-Fan
    • 12.08.2004
    • 10945

    #2
    In welchem Abstand steht das Gebüsch zur Straße? ist es auf Eurem Grund oder dem der Gemeinde?

    Kommentar

    • max-und-moritz
      • 04.06.2006
      • 3441

      #3
      ...und vor allem: Ist Eure Pferdehaltung da genehmigt? Falls nicht wäre ich da mit der Gemeinde lieber kooperativ...

      Ist es Euer eigener Grund oder gepachtet?

      Viele Grüße, max-und-moritz
      Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

      Kommentar

      • Birdy
        • 02.01.2006
        • 1427

        #4
        1. Vom Paddock bis zum Straßenbeginn sind es etwa 2-3 m.
        2. Die weiden sind gepachtet, mit ausdrücklicher Genehmigung zur Pferdehaltung vom Besitzer, wem dieser Graben gehört kann ich grade nicht sagen.

        Danke für die Antworten, lg
        Denny Crane, Ich war mal Kapitän meines eigenen Raumschiffs

        Hey, hey Cornflakestime, Cornflakestime, wir wollen nie wieder Haferschleim

        Kommentar

        • Furioso-Fan
          • 12.08.2004
          • 10945

          #5
          lasst Euch schriftlich geben, wie weit Ihr zurückschneiden müsst.

          Kommentar

          • living doll
            • 30.05.2005
            • 2180

            #6
            Gräben haben meist einen Zweck, jedenfalls hier bei uns.
            Die werden einmal im Jahr sowieso von der Gemeinde ausgemäht, damit sie nicht verlanden.

            Ist Euer Graben nicht zur Entwässerung bei starken Regenfällen gedacht?
            "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
            Vorwärts aber ist alles." R. Binding

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            • friedeburg
              • 20.05.2007
              • 860

              #7
              Wenn der Graben der Entwässerung dient oder auch nur irgendwann Mal dafür vorgesehen war, seid ihr in der Regel dazu verpflichtet diesen freizuhalten.
              www.hannoveraner-pfer.de
              Bild: Londonderry-Brentano II-Matcho AA

              Kommentar

              • friedeburg
                • 20.05.2007
                • 860

                #8
                Huch, hat sich überschnitten.


                Frag mal beim Amt für Wasserwirtschaft nach einem Entwässerungsplan. Da steht in der Regel ganz genau drin, wie oft und in welcher Form welcher Graben in Schuß zu halten ist. Und beim Katasteramt erfährst Du wer dafür verantwortlich ist (Eigentümer).
                www.hannoveraner-pfer.de
                Bild: Londonderry-Brentano II-Matcho AA

                Kommentar

                • max-und-moritz
                  • 04.06.2006
                  • 3441

                  #9
                  @ Birdy: ich dachte ob die Pferdehaltung überhaupt genehmígt ist, ich mein - seid Ihr oder zumindest Euer Verpächter priviligierte Landwirte?

                  Wenn es eine "Pferdehaltung hinter´m Haus" ist könnt Ihr Probleme kriegen, da sitzt die Gemeinde nämlich voraussichtlich am längeren Hebel und Ihr müßt evtl. sogar die Pferde da weg tun.

                  Viele Grüße, max-und-moritz
                  Wer neue Wege scheut, muß alte Übel dulden.

                  Kommentar

                  • Birdy
                    • 02.01.2006
                    • 1427

                    #10
                    Ja, der verpächter ist Landwirt, besser gesagt er kontrolliert alles und seine Leute hocken auf dem Trecker.
                    Den Graben habe ich niemals gefüllt gesehen, er war auch seid Jahren zugewuchert und nie hat jemand etwas dagegen gesagt, wir werden aber gleich morgen mal versuchen mit der Gemeinde zu verhandeln, hätte ja sein können das jemand damit erfahrung hat.

                    Dankesehr
                    lg
                    Denny Crane, Ich war mal Kapitän meines eigenen Raumschiffs

                    Hey, hey Cornflakestime, Cornflakestime, wir wollen nie wieder Haferschleim

                    Kommentar

                    • alexandraF

                      #11
                      zieht weiter innen einen zweiten Zaun, macht den Graben frei und zwischen die beiden Zäune irgendwas pferdefreundliches möglichst pieksiges als Hecke einpflanzen (Weissdorn... ?)

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