Einnahme / Überschuß - Landwirtschaft

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  • agm
    • 21.05.2007
    • 1767

    Einnahme / Überschuß - Landwirtschaft

    Frage: bekommt Ihr für euren Heu / Stroheinkauf Rechnungen? Quittungen? Stellt Euch der SChmied eine Quittung aus?

    Wie läuft das dann bei der Steuererklärung? Keine Einnahme/Ausgabe / Buchung etc. ohne Beleg ...


    ?
  • Aaliyah
    • 11.03.2003
    • 475

    #2
    also eine quittung für deine zahlung müsstest du auf alle fälle bekommen können. eine rechnung mit umsatzsteuerausweis je nach dem, ob dein lieferant ein unternehmer im umsatzsteuerlichen sinne ist. ohne quittung sieht das ganze schlecht aus, wenn du die nicht bekommst, liegt der schluss nahe, dass der lieferant die einnahmen schwarz kassiert.....kriegst du denn auch auf nachfrage hin keine rechnung bzw. wenigstens eine quittung?
    Zuletzt geändert von Aaliyah; 11.06.2007, 17:42.

    Kommentar

    • alexandraF

      #3
      Bei einer Steuererklärung wird wohl spätestens bei einer Prüfung ein Beleg für getätigte Auszahlungen fällig.

      Wäre doch wohl noch besser, wenn nicht.

      Rechnungen haben grundsätzlich auch bestimmte formelle Anforderungen zu erfüllen.

      Vielleicht solltest Du Dich früh genug einmal mit einem Steuerberater spezialisiert auf Landwirtschaft zusammensetzen.

      (Nichts persönlich gegen Dich, aber es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Blauäugigkeit und ohne Vorabinformation Menschen einen Geschäftsbetrieb - sei er auch noch so klein - aufnehmen)

      Kommentar

      • stimp
        • 08.12.2004
        • 3694

        #4
        Für Heu und Stroh bekomm ich ne Rechnung zugeschickt.
        Growing old is mandatory; growing up is optional.

        Kommentar

        • agm
          • 21.05.2007
          • 1767

          #5
          habe einen Steuerberater, der die Steuererklärung für mich macht, ich hab das nur Bahnhof verstanden .. Rechnungen bekomme ich nun auch, mit Aufschlag, das das einkassierte Geld für Heu und Stroh wohl so kassiert wurde ... böse böse
          ?

          Kommentar

          • Ginella NB

            #6
            Ich hatte bisher einen Bauern, der darauf bestanden hat, mir eine Rechnung/Quittung fürs Heu auszustellen.
            Er meinte, er braucht das fürs Finanzamt, falls er eine Kontrolle kriegt.

            Das war aber bisher nur bei einem Landwirt der Fall.
            Wie das die anderen handhaben weiss ich nicht.
            Die haben mir bisher noch nie eine Rechnung/Quittung ausgestellt.

            Kommentar

            • agm
              • 21.05.2007
              • 1767

              #7
              ja, mein Schmied stellt mir auch nie eine Rechnung aus ....
              ?

              Kommentar

              • Lemmy
                • 13.09.2005
                • 334

                #8
                Hallo,
                es ist ganz einfach....
                Da wird gemauschelt und besch***, sorry, aber so ist es.
                Manche handeln auch aus Unwissenheit, aber die schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.

                Dem Schmied der keinen Beleg ausstellt unterstelle ich jetzt einfach mal, dass er eben nicht alles so korrekt abrechnet, wie er sollte und dem Bauern, der keinen Beleg ausstellt eben auch.

                So lange du als Privatmann zahlst kann es Dir fast egal sein, ob du eine Rechnung bekommst oder nicht, da du das Geld sowieso nirgends geltend machen kannst (das ist dein Privatvergnügen). ABER genau diese Schwarzarbeit führt dazu, dass die Abgaben für uns normale Arbeitnehmer immer höher werden, dessen muss man sich bewusst sein, dass man sich indirekt ins eigene Fleisch schneidet, wenn man sowas akzeptiert.

                Hast du aber ein Gewerbe angemeldet benötigst du für alles und jedes einen Beleg und zwar einen der die Vorschriften erfüllt! Zu diesen Vorschriften würde ich nochmal genauestens deinen Steuerberater befragen.
                Ich würde NIE eine Auszahlung ohne korrekten Beleg tätigen, im Gewerbe, das gibt nur ärger mit'm Fiskus!

                LEMMY
                Avatar: Graf Grannus x Kafu xx

                ACHTUNG habe den schwarzen Gürtel im Schritt führen und Bandagen wickeln!!!

                Kommentar

                • sinja
                  • 25.01.2005
                  • 757

                  #9
                  Zitat von alexandraF Beitrag anzeigen
                  Rechnungen haben grundsätzlich auch bestimmte formelle Anforderungen zu erfüllen.

                  @alexandraF: Kannst Du das etwas genauer erklären? Was genau muss eine solche Rechnung beinhalten....
                  Das wäre nett.

                  Kommentar

                  • Aaliyah
                    • 11.03.2003
                    • 475

                    #10
                    Zitat von Lemmy Beitrag anzeigen
                    Hast du aber ein Gewerbe angemeldet benötigst du für alles und jedes einen Beleg und zwar einen der die Vorschriften erfüllt!
                    LEMMY
                    einen Beleg brauchst du nicht, Folge ist halt die, dass du diese Art von Ausgaben nicht geltend machen kannst und dass du dich in gewisser Weise mit strafbar machst.

                    @sinja

                    bei den Rechnungen musst du unterscheiden, ob du sie für umsatzsteuerliche Zwecke benötigst (wenn du selbst beim Finanzamt Umsatzsteuererklärungen abgibst), sonst hast du Probleme mit dem Vorsteuerabzug oder ob du nur für Zwecke der Einkommensteuer bestimmte Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen willst. Die Anforderungen nach UStG sind wesentlich strenger und zwar für Rechnungen ab € 150,00:

                    Eine Rechnung muss nach § 14 UStG (gekürzt) folgende Angaben enthalten:

                    1.den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

                    2.die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

                    3.das Ausstellungsdatum,

                    4.Rechnungsnummer,

                    5.die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,

                    6.den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung,

                    7.das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung,

                    8.den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,

                    Für Zwecke der Einkommensteuer sind die Anforderungen bei weitem nicht so streng, da musst du nur nachweisen können bzw. glaubhaft machen können, was du bezahlt hast, an wen und wofür (vereinfachend gesagt).
                    Zuletzt geändert von Aaliyah; 12.06.2007, 16:11.

                    Kommentar

                    • sinja
                      • 25.01.2005
                      • 757

                      #11
                      Wow, danke Dir!!!

                      Kommentar

                      • Lemmy
                        • 13.09.2005
                        • 334

                        #12
                        Aaliyah:
                        einen Beleg brauchst du nicht, Folge ist halt die, dass du diese Art von Ausgaben nicht geltend machen kannst und dass du dich in gewisser Weise mit strafbar machst.
                        Und genau deswegen braucht man einen Beleg, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat und solche Ausgaben geltend machen kann bzw. möchte.
                        Mal ganz abgesehen von den Rechnungen/Belegen die man benötigt, wenn man VSt-abzugsberechtigt ist.
                        Oft ist es ja so, dass man nur so glaubhaft Zahlungen belegen kann, auch gerade deswegen weil ja oft bei solchen Leistungen -beschlagen, Heu und sonstiges beim Bauern kaufen- es so ist, dass man bar zahlt, wie möchte man dann eine Ausgabe glaubhaft belegen? Es sei denn man kann die Zahlung über einen Kontoauszug nachvollziehen, dann hat man aber nicht bar gezahlt und ich habe in den seltensten Fällen erlebt, dass ein Schmied nicht an Ort und Stelle bezahlt wird bzw. der Bauer einem das Heu mitgibt ohne eine Zahlung erhalten zu haben.
                        Mit einem Beleg/einer Rechnung für eine Zahlung ist man nach meinem Dafürhalten auf der sicheren Seite, gerade wenn man solche Zahlungen geltend machen möchte, alles andere kann -muss nicht zwingend- später mal unangenehmste Auswirkungen haben.
                        LEMMY
                        Avatar: Graf Grannus x Kafu xx

                        ACHTUNG habe den schwarzen Gürtel im Schritt führen und Bandagen wickeln!!!

                        Kommentar

                        • Aaliyah
                          • 11.03.2003
                          • 475

                          #13
                          @Lemmy

                          dann sind wir ja sowieso einer meinung

                          Kommentar

                          • Lemmy
                            • 13.09.2005
                            • 334

                            #14
                            @ Aaliyah

                            Ich wollte es eben nochmals unterstreichen nicht, dass hier einer denkt er bräuchte keine Belege sammeln, weil er die Zahlungsströme irgendwie anderes belegen könnte..., hab' ich alles schon erlebt....
                            Manche Leute sind einfach naiv *grummel*.

                            Achso noch'n Tipp:
                            Wer Belege mit diesem sogenannten "Thermodruck" (oft Tankbelege) absetzten möchte sollte diese abkopieren, da die nach einiger Zeit nicht mehr lesbar sind und man als "Unternehmer" die Aufbewahrungsfristen einhalten muss und die implizieren auch dass die Belege leserlich sein müssen und ein Thermodruckbelegt ist meiner leidigen Erfahrung nach leider oft nicht lange lesbar....
                            Man hat ja auch sonst nichts besseres zu tun...

                            LEMMY
                            Avatar: Graf Grannus x Kafu xx

                            ACHTUNG habe den schwarzen Gürtel im Schritt führen und Bandagen wickeln!!!

                            Kommentar


                            • #15
                              Bei Landwirten ist es wichtig zu wissen, ob sie nach §13a versteuern oder nicht. Wenn sie buchführungspflichtig sind, sollte es an sich kein Problem sein, eine Rechnung zu erhalten obwohl die meisten privaten Abnehmer natürlich lieber weniger zahlen und auf eine Rechnung verzichten wenn das denn die Alternative ist. Betriebe die buchführungspflichtig sind, müssen sowieso alles abheften und jahrelang aufbewahren (ich meine 10J.) von daher ist da wenig Raum für Kreativität

                              Kommentar

                              • Lemmy
                                • 13.09.2005
                                • 334

                                #16
                                @ Kareen
                                Ich möchte hier keine Berufsgruppen unter Generalverdacht stellen dies erst mal vorweg. Es gibt überall rechtschaffende Leute und die schw. Schafe.
                                Aber auch wenn ein Landwirt zur Buchführung verpflichtet ist denk ich, dass es doch noch genügend Spielraum für Kreativität gibt.... Mir pers. würd' da spontan so einiges einfallen, aber das gehört hier nicht hin, wir sind schließlich rechtschaffende Leute .
                                LEMMY
                                Avatar: Graf Grannus x Kafu xx

                                ACHTUNG habe den schwarzen Gürtel im Schritt führen und Bandagen wickeln!!!

                                Kommentar


                                • #17
                                  Na das will ich aber auch schwer hoffen *LOL*

                                  Kommentar

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