verkauf von privat zu privat

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  • verkauf von privat zu privat

    lese ja immer mal wieder mit, wenn es sich um fälle handelt, wenn käufer versuchen, die pferde wieder loszuwerden.
    wie ist das denn nun, verkauf von privat zu privat. ich habe gelesen, man könnte den kaufvertrag recht frei gestalten, wie ist das mit der gewährleistung, wann ist man privat usw. usw.
    wäre schön, wenn ihr euere erfahrungen mitteilen könntet.
    ich bin bisher davon ausgegangen, von privat zu privat, gewährleistung z. b. sechs wochen und ansonsten wie gesehen, wie probegeritten so gekauft - und man ist nach den sechs wochen nicht mehr verpflichtet, daß pferd zurück zu nehmen?
    vielen dank
  • living doll
    • 30.05.2005
    • 2180

    #2
    Tja, das frage ich mich auch gerade.
    Wir wollen einen 10j. Traber abgeben, für ganz kleines Geld, etwas mehr als den Schlachtpreis.
    Jetzt haben sich zwei ernsthafte Interessenten gemeldet und ich hab jetzt schon Bedenken, wenn er weggeht.
    Das Pferd ist jederzeit einsetzbar und belastbar, nicht für Anfänger geeignet, aber kann einem u. U. noch jahrelang Freude bereiten.
    Nur reingeguckt habe ich natürlich nicht. Wir haben ihn vor einem knappen Jahr umständehalber übernommen.

    Soll man jetzt eine große AKU machen, damit man als Verkäufer auf der sicheren Seite ist?
    Oder soll man das Tier als unreitbares Beistellpferd deklarieren?
    Oder besser gar nicht verkaufen, sondern gleich schlachten?

    Ist jetzt krass formuliert, aber wenn die Käufer nach einem halben Jahr mit irgendwelchen Rückgabeideen kommen und ich soll ihnen den Unterhalt und alle anderen Kosten für das halbe Jahr erstatten und das Pferd zurücknehmen, stehe ich viel schlechter da.
    "Wenn Dein Herz leicht ist, ist es auch Deine Hand. Wenn Dein Herz leicht ist, treibt es dich vorwärts. Die Schwermütigen, Schwerbeherzten treibt nichts vorwärts.
    Vorwärts aber ist alles." R. Binding

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    • Martina62
      • 30.12.2004
      • 1052

      #3
      Druckt Euch aus dem Internet einen Kaufvertrag Privat an Privat aus (z.B. von der FN). Da könnt ihr alle versteckten Mängel ausschließen. D.h. wenn der Käufer sich entschließt das Pferd zu kaufen, dann haftet ihr auch nur für die Gewährsmängel und für Mängel, die ihr mit betrügerischer Absicht verschleiert hättet (Lahmheit vertuschen mit Schmerzmitteln). Wenn aber nach einigen Wochen festgestellt wird, dass das Tier einen unheilbaren Tumor hat + ihr das nicht wusstet, hat der Käufer Pech gehabt. Weiter habt ihr die Möglichkeit alle bekannten Mängel aufzulisten, so dass man Euch keinen Strick draus drehen kann.
      Der Käufer wird ja schließlich nicht gezwungen den Vertrag zu unterschreiben.

      Kommentar


      • #4
        Martina62 hat recht . Solch ein Vertag ist wohl das Beste .
        Ich hole mir die immer von der Seite des Hannoveraner Verbands. Muss aber zugeben , habe vor 2 jahren auch mal einen Ohne Verkauft .
        Der Kerl (Jährling) kriegt nach ein paar Tagen im neuen Stall , dicke Sprunggelenke . Die hatte er allerdings auch schon mal bei uns . Unser Ta hatte geröngt .Bilder waren OB: .
        Der hat immer gegen die Wände getreten . Hielt das nicht für Relevant .
        Es stellt sich herraus das er das dort auch tat ,er mochte wohl seinen Boxnachbarn nicht . Er wurde gelegt (sollte er eh ) und das Problem war beseitigt .
        Allerdings muss ich einschränkten sagen , das die Leute nie versuchten ihn zurück zugeben oder eine Minderung wollten . Sie wollten nur eine Rat . Es gibt also auch die ander Art der Käufer .
        Nur bei Pferden die mit Vertrag gingen gabs mal Probleme. Einer hatte ne Hufriss (das 1,90 Schiff in ner 3X3 Box mit Eisen incl. Stollen drunter )
        Die andere wurde als Unreitbares Beistell Pferd ab gegeben,kostenlos . 8 tage später ein anruf die läßt sich nicht reiten . Nur gut das es im Vertrag stand . Habe sie zurück genommen und im Anschluss auf eine Gnadenhof gebracht . hätten wir gleich machen sollen . Das fand ich enttäuschend .

        Wenn ich das schon immer lese der Züchter muß Garantie geben. Auf was ?
        Das das Pferd auch noch nach Jahren den Vorstellungen des Käufers entspricht ?
        Mit solchen Käufern macht das Züchten keinen Spaß mehr . Am besten immer reinschreiben im Vertrag , Beisteller mit Mängeln oder Schlachtpferd .
        Es war schon früher besser( zumindest für die ehrlichen unter uns ) nur bei den Gewährmängeln zurück .
        Wegen jeder kleinen Macke versuchen manche Leute das Pferd was plötzlich lästig gewurden ist zurück zugeben.
        Ob die das mit ihren Partner auch machen ?
        Dem Mann gehen die Haar aus , der geht zurück . Die Frau Bekommt Celluite . Nicht mehr Mangelfrei .

        Am besten man legt den Kaufpreis fest an , wie die Mietkaution . wenn die 2 Jahre um sind kann man ans Geld ran . Aber Sicher und Gewinn bringen , wegen evtl Unterhalts forderungen .
        Wenn das so weiter geht ,kan man beim Pferdeverkauft noch Haus und Hof verlieren . Samt der Familie unter der Brücke schlafen .

        Kommentar

        • Tati2210
          • 16.03.2006
          • 1576

          #5
          @living doll. Wenn das Pferd so günstig ist würde ich es als Schlachtpferd deklarieren.Dann kann keiner was beanstanden. Denn ein Pferd für z.B. 800e kaufen und dann nacher 2000€ Kosten einklagen kann theorietich ja auch passieren.-Grüße.

          Kommentar

          • arosa
            • 14.10.2004
            • 2823

            #6
            Privat an privat ...

            Im Vertrag steht nichts ausser Farbe Namen und so weiter (unverfänglich) und

            ... unter Ausschluss jedweder Gewährleistung.

            Unterschriften und Datum

            Punkt nichts weiter.

            So Pferdesportverbandsvorsitzender und Rechtsanwalt.

            Allem anderen ist abzuraten.

            Kommentar

            • Gestüt-Gothmann

              #7
              Hallo,

              ja habe auch schon einiges mitmachen müssen, Rechtsanwalt Gericht usw...

              Wir hatten ein Vertrag von der FN, der hat nichts genützt, da dort alles offen war...

              Wir haben die Richterin gefragt, was man denn für ein Vertrag machen sollte, denn wir haben damals auch einen Traber verkauft und es wurde später Karries gefunden.

              Ich habe ganz frech gefragt ob man nicht solche günstigen Pferde dann lieber gleich schlachten lassen sollte, denn etwas sichereres gibt es wohl nicht.

              Sie riet uns dann hineinzuschreiben, das man keine Haftung für Mängel übernimmt und ganz wichtig, sollte drinnen stehen, das dem Käufer eine Ankaufsuntersuchung angeboten wurde und er diese dann ablehnt oder wenn annimmt, sollte dieser diese veranlassen und das untersuchen, was ihm vorschwebt, dieses sollte ordentlich dort HANDSCHRIFTLICH vereinbart werden mit klaren aussagen.

              Hoffe ich konnte weiterhelfen
              Grüße
              Lena

              Kommentar

              • ponypower
                • 13.07.2005
                • 2441

                #8
                Was ist eigentlich, wenn der Käufer auf eine AKU verzichtet, dies im Vertrag festgehalten wird und sich später herausstellt, daß das Pferd einen verdeckten Mangel hat, der dem Verkäufer nicht bekannt gewesen sein konnte? Der aber bei der AKU festgestellt worden wäre, auf die der Kaüfer aber ja verzichtet hat? Muß der Verkäufer das Pferd dann auch zurüchnehmen?

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