Falls es hier schon mal so ein Thema gab, bitte löschen! Ich habe mit der Suchfunktion leider nichts gefunden.
Nachdem nun vom Landkreis/Landwirtschaftsministerium (weiß nicht wirklich, wer das veranlasst hat) alle Felder hier neu vermessen wurden und so etliche Bauern in Form eines grauen Recyclingpfahles in ihre Grenzen zurückverwiesen wurden, hat ein Bauer in unserem Dorf nun zum Rundumschlag ausgeholt.
Er hat Wirtschaftswege, die teilweise 40,50 Jahre bestehen und die eine Verbindung zwischen Straße A und Straße B darstellten, einfach untergepflügt und Mais eingesät. Nicht nur die anderen Bauern im Dorf sind angesäuert, da sie jetzt Umwege fahren müssen, auch meine Reitmöglichkeiten wurden dadurch schon eingeschränkt.
Nun ist die Frage, ob der Bauer das eigentlich darf. Gibt es so eine Art Bestandsschutz für Wege? Gewohnheitsrecht? Kann man trotzdem einfach drüberreiten/fahren, als ob der Weg noch da wäre?
In den Blattschnitt-Karten des LGLN sind diese Wege verzeichnet, aber der Grund und Boden gehört dem Bauern. Ich wäre dankbar für Links auf die entsprechenden Gesetze.
Ich glaube ja nicht, dass er auf einem derartigen Bühlsand eine halbwegs anständige Maisernte rausholen kann, in meinen Augen ist das seine persönliche Rache, dass er so einige Felder "zurückbauen" musste nach der Vermessung.
Ich hätte aber trotzdem gerne rechtliche Fakten, falls ich den Bauern mal in ein Gespräch verwickeln kann. Ist zwar alles sehr ärgerlich und machte den Typen auch nicht beliebter, aber der Dorffriede sollte schon erhalten bleiben
Nachdem nun vom Landkreis/Landwirtschaftsministerium (weiß nicht wirklich, wer das veranlasst hat) alle Felder hier neu vermessen wurden und so etliche Bauern in Form eines grauen Recyclingpfahles in ihre Grenzen zurückverwiesen wurden, hat ein Bauer in unserem Dorf nun zum Rundumschlag ausgeholt.
Er hat Wirtschaftswege, die teilweise 40,50 Jahre bestehen und die eine Verbindung zwischen Straße A und Straße B darstellten, einfach untergepflügt und Mais eingesät. Nicht nur die anderen Bauern im Dorf sind angesäuert, da sie jetzt Umwege fahren müssen, auch meine Reitmöglichkeiten wurden dadurch schon eingeschränkt.
Nun ist die Frage, ob der Bauer das eigentlich darf. Gibt es so eine Art Bestandsschutz für Wege? Gewohnheitsrecht? Kann man trotzdem einfach drüberreiten/fahren, als ob der Weg noch da wäre?
In den Blattschnitt-Karten des LGLN sind diese Wege verzeichnet, aber der Grund und Boden gehört dem Bauern. Ich wäre dankbar für Links auf die entsprechenden Gesetze.
Ich glaube ja nicht, dass er auf einem derartigen Bühlsand eine halbwegs anständige Maisernte rausholen kann, in meinen Augen ist das seine persönliche Rache, dass er so einige Felder "zurückbauen" musste nach der Vermessung.
Ich hätte aber trotzdem gerne rechtliche Fakten, falls ich den Bauern mal in ein Gespräch verwickeln kann. Ist zwar alles sehr ärgerlich und machte den Typen auch nicht beliebter, aber der Dorffriede sollte schon erhalten bleiben

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