Wegerecht Niedersachsen - Wirtschaftswege unter dem Pflug

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  • Calippo
    • 24.06.2007
    • 583

    Wegerecht Niedersachsen - Wirtschaftswege unter dem Pflug

    Falls es hier schon mal so ein Thema gab, bitte löschen! Ich habe mit der Suchfunktion leider nichts gefunden.

    Nachdem nun vom Landkreis/Landwirtschaftsministerium (weiß nicht wirklich, wer das veranlasst hat) alle Felder hier neu vermessen wurden und so etliche Bauern in Form eines grauen Recyclingpfahles in ihre Grenzen zurückverwiesen wurden, hat ein Bauer in unserem Dorf nun zum Rundumschlag ausgeholt.

    Er hat Wirtschaftswege, die teilweise 40,50 Jahre bestehen und die eine Verbindung zwischen Straße A und Straße B darstellten, einfach untergepflügt und Mais eingesät. Nicht nur die anderen Bauern im Dorf sind angesäuert, da sie jetzt Umwege fahren müssen, auch meine Reitmöglichkeiten wurden dadurch schon eingeschränkt.

    Nun ist die Frage, ob der Bauer das eigentlich darf. Gibt es so eine Art Bestandsschutz für Wege? Gewohnheitsrecht? Kann man trotzdem einfach drüberreiten/fahren, als ob der Weg noch da wäre?

    In den Blattschnitt-Karten des LGLN sind diese Wege verzeichnet, aber der Grund und Boden gehört dem Bauern. Ich wäre dankbar für Links auf die entsprechenden Gesetze.

    Ich glaube ja nicht, dass er auf einem derartigen Bühlsand eine halbwegs anständige Maisernte rausholen kann, in meinen Augen ist das seine persönliche Rache, dass er so einige Felder "zurückbauen" musste nach der Vermessung.

    Ich hätte aber trotzdem gerne rechtliche Fakten, falls ich den Bauern mal in ein Gespräch verwickeln kann. Ist zwar alles sehr ärgerlich und machte den Typen auch nicht beliebter, aber der Dorffriede sollte schon erhalten bleiben
  • silas
    • 13.01.2011
    • 4024

    #2
    Wende Dich mal an Deine Gemeinde u d frag nach, ob dkese Wege vewidmet waren.

    Hier wurde durch eine geplante Baumsssnahme derartiger Wegefrevel sichtbar. Die Gemeinde überprüfte daraufhin die gewidmeten Wege, es fehlen eine stattliche Anzahl Hektar Wegefläche, nun werden die Bewirtschafter per Bescheid aufgefordert, diese wieder herzustellen.
    Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

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    • carolinen
      • 11.03.2010
      • 3563

      #3
      Ooooch - wir hatten mal Ärger mit der Gemeinde wegen sowas in der Art - die meinten sie wollen den Weg weiter nutzen wie immer, sind meinem Vater doof gekommen statt vernünftig zu reden. Ende vom Lied: wir bekommen schon lange für den Weg Miete/Pachte wie auch immer es genannt wird. Im Recht waren wir damals...
      Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

      Kommentar

      • Calippo
        • 24.06.2007
        • 583

        #4
        Das ist ja interessant. Dann zahlen Gemeinden Pacht an den Landbesitzer für die Nutzung eines Weges? Wie gesagt, keiner weiß was genaues. Dass viele Bauern einfach ihre Felder stillschweigend vergrößert haben, ist ja jetzt bei der allgemeinen Vermessung herausgekommen. Ich glaube, insgesamt sind da 400 ha entdeckt worden, die nun wieder Straßenbankett/Weg werden müssen.

        Ich habe den Tipp bekommen, einfach weiter über die ehemaligen Wege (jetzt Felder) zu reiten. Einige Bauern würden auch weiterhin den "Weg" nutzen wie bisher. Mir widerstrebt so etwas, über bestellte Felder reite/fahre ich nicht, mal abgesehen von der rechtlichen Seite.

        Aber ich werde mal versuchen, ob ich auf der Gemeinde etwas erfahren kann oder beim Kataster bzw. LGLN. Danke schon einmal für eure Antworten.

        Kommentar

        • carolinen
          • 11.03.2010
          • 3563

          #5
          Ich müsste genau in die Verträge gucken, aber ich meine es ist nicht die Nutzung eines vorhandenen Weges, sondern eher die Pacht des Landes und dann ist Weg darauf entstanden (bzw. der alte wurde nicht rückgebaut). Das Land war aber immer unseres. Inwieweit der Weg vorher öffentlich ausgewiesen war weiss ich jetzt nicht - ist auch schon alles lange her (Geld fliesst aber immer noch).
          Und es wäre alles beim alten geblieben, wenn die Gemeinde damals meinem Vater nicht doof mit irgendwelchen Forderungen gekommen wäre, sondern vernünftig geredet hätte. Wer weiss, was da bei Euch zwischen Gemeinde etc. und den Landwirten abgeht/abging...
          Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

          Kommentar

          • Calippo
            • 24.06.2007
            • 583

            #6
            Carolinen, das kann schon sein! Ich bin ja kein Insider, was diese ganzen Land- und Pachtgeschichten hier in der Gemeinde angeht, aber da hat sich außer der Neuvermessung auch sonst noch einiges getan (Ausgleichsanpflanzungen, wo früher Acker war) etc. Kann sein, dass dem Bauern da der Hut hoch ging - und er eben sein Eigentum in Acker verwandelt hat. Einerseits sein gutes Recht - andererseits für ihn bestimmt ein teurer Spaß, die kleinen Pflänzchen krüppeln so dahin auf dem Bühlsand, auch richtigem Acker steht schon mehr.
            Mal sehen, wie es hier weitergeht!

            Kommentar

            • carolinen
              • 11.03.2010
              • 3563

              #7
              Ich würde einfach mal den Herren aufsuchen, sagen, Du wolltest nicht über seinen Acker reiten, aber wäre für Dich schon schade, dass es nun anders ist. Wie das denn kommt, dass der Weg nun weg ist. ggf. (so es Dir nützen würde) kannst Du ja fragen ob am Rande in der Furche oder auf einer Kante langreiten könntest, da Du sonst so schlecht von a nach b kommst. Zum einen erfährst Du sicherlich was los ist aus seiner Sicht (ggf. explodiert er vor Dir), vielleicht bekommst Du eine Erlaubnis. Du signalisierst, dass Du nicht quer über Äcker reitest, was von Vorteil sein kann, wenn andere so etwas tun, Hufspuren zu sehen sind und man auch beschuldigt wird. Bei der Gemeinde nachhorchen kann sicher parallel laufen.
              Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

              Kommentar

              • Ramzes
                • 15.03.2006
                • 14693

                #8
                Zitat von Calippo Beitrag anzeigen
                Falls es hier schon mal so ein Thema gab, bitte löschen! Ich habe mit der Suchfunktion leider nichts gefunden.

                Nachdem nun vom Landkreis/Landwirtschaftsministerium (weiß nicht wirklich, wer das veranlasst hat) alle Felder hier neu vermessen wurden und so etliche Bauern in Form eines grauen Recyclingpfahles in ihre Grenzen zurückverwiesen wurden, hat ein Bauer in unserem Dorf nun zum Rundumschlag ausgeholt.

                Er hat Wirtschaftswege, die teilweise 40,50 Jahre bestehen und die eine Verbindung zwischen Straße A und Straße B darstellten, einfach untergepflügt und Mais eingesät. Nicht nur die anderen Bauern im Dorf sind angesäuert, da sie jetzt Umwege fahren müssen, auch meine Reitmöglichkeiten wurden dadurch schon eingeschränkt.

                Nun ist die Frage, ob der Bauer das eigentlich darf. Gibt es so eine Art Bestandsschutz für Wege? Gewohnheitsrecht? Kann man trotzdem einfach drüberreiten/fahren, als ob der Weg noch da wäre?

                In den Blattschnitt-Karten des LGLN sind diese Wege verzeichnet, aber der Grund und Boden gehört dem Bauern. Ich wäre dankbar für Links auf die entsprechenden Gesetze.

                Ich glaube ja nicht, dass er auf einem derartigen Bühlsand eine halbwegs anständige Maisernte rausholen kann, in meinen Augen ist das seine persönliche Rache, dass er so einige Felder "zurückbauen" musste nach der Vermessung.

                Ich hätte aber trotzdem gerne rechtliche Fakten, falls ich den Bauern mal in ein Gespräch verwickeln kann. Ist zwar alles sehr ärgerlich und machte den Typen auch nicht beliebter, aber der Dorffriede sollte schon erhalten bleiben
                Im Prinzip dürfte es sich dann doch um Status " Privatweg " handeln ,
                der defacto auf seinem eigenen Ackerland ist !

                Wenn dem so ist , hat er jahrelang freiwillig auf Prämie verzichtet ,
                da als sonstige Fläche / Lagerplatz ohne Anspruch .
                Wenn er nun jetzt beide Feldblöcke bewirtschaftet und zu einem Feldblock
                im Antrag gemacht hat , ist das sein gutes Recht .

                Kommentar

                • Calippo
                  • 24.06.2007
                  • 583

                  #9
                  Leider habe ich nun auch noch entdeckt, dass der Herr einen überregionalen Wanderweg, also Feldweg, gekennzeichnet mit der entsprechenden Plakette, gesperrt hat - komplett.
                  Ein Anruf bei der Behörde hat ergeben, dass er seine einstmals gegebene Genehmigung zurückgezogen hat und dass sie nun mit Hochdruck dabei sind, eine andere "Trasse" zu finden, da er leider nicht mit sich reden ließ.
                  Warum er das ganze macht? Wahrscheinlich seine persönliche Rache wegen der neuen Landvermessung, die aufgedeckt hat, dass etliche Landwirte sich großzügig an den Straßenrändern bedient haben.

                  Na ja, auch wenn ich finde, dass der Typ nen Schaden hat, werde ich wohl kleine Brötchen backen und darum bitten müssen, die Wege rund um unsere Weide und Haus bereiten zu dürfen. Fast das gesamte Land rund ums Dorf gehört ja ihm und wenn er absperren kann, wie es ihm passt, habe ich schlechte Karten.

                  Ich könnte es noch verstehen, wenn hier täglich Heerscharen von Reitern und Spaziergängern entlangkommen würden, aber sonst ist hier echt tote Hose und von einem erhöhten Fußgänger/Reiteraufkommen sind wird wirklich weit entfernt.

                  Schade, dass es in Deutschland hier fast wieder zugeht wie zu Gutsherrenzeiten, meine Meinung.

                  Kommentar

                  • Ramzes
                    • 15.03.2006
                    • 14693

                    #10
                    Was willst Du eigentlich ?
                    Es gibt öffentliche und Privatwege , Gemeindewege etc.
                    Da gibt es Karten und Kataster .
                    Wenn er Grundeigentümer eines Privatweges ist hat das doch mit
                    Gutsherrenart nichts zu tun .
                    Es gibt auch Haus-und Gartengrundstücke mit Zuwegung
                    Privat , die kann man auch nicht so einfach nutzen .

                    Kommentar

                    • Ramzes
                      • 15.03.2006
                      • 14693

                      #11
                      Wir hatten z.B. einen ganz anderen Fall :
                      Einen Teil Stillegungsfläche am Ortsrand , die sich ein
                      Ponyhalter mit seinen Ponys einfach mal so eingezäunt
                      hat ! Da mußten wir mal aufklären , daß man erstens fragt ,
                      zweitens man als Landwirt diese als Stilllegung im Antrag
                      ausgewiesene Fläche nicht einfach anderweitig nutzen
                      kann ( s. Cross - Compliance , kannste selber googeln ) .
                      Wir haben dann um des lieben Friedens willen die Fläche
                      aus dem Antrag genommen ( Sonstiges ) , verzichten also
                      auf Prämie . Bislang ist hier seit Jahren keine einzige
                      " Kaninchenpfote " aus seinem Hasenstall als kleines
                      Dankeschön angekommen .

                      Gegen Landwirte vorgehen , die die Grenzen zu Wegen
                      und Banketten nicht einhalten ist in Ordnung .
                      Leider ist es aber scheinbar selbstverständlich in Ortsnähe
                      seinen Gartenabfall einfach mal so auf dem Feld
                      zu entsorgen , vom Haus-/ Sperrmüll ganz zu schweigen .
                      Auch können div. Reiter / -innen eine Stoppel ,
                      bearbeitete Stoppel und schon pfluglos bestellte Neueinsaat
                      nicht unterscheiden !!!
                      Eigentlich sollte es auch eine Selbstverständlichkeit sein , an
                      Koppeln und Weiden mit Vieh / Pferden NICHT in höherem
                      Tempo mit Pferden entlangzuheizen !
                      Eigentlich sollten beim Straßenbau und Neuanpflanzung
                      von Bäumen die Grenzabstände , die allgemein üblich sind
                      eingehalten werden . Hier aktuell mal wieder genau AUF
                      die Grenze gepflanzt !
                      Eigentlich sind Gemeinden etc. bei ihren Straßen / Wegen
                      zur Grabenpflege verpflichtet ,...eigentlich unterrichtet man
                      die Bewirtschafter , ob , wann , wo man da den Aushub
                      zwischenlagern kann .

                      Kommentar

                      • Calippo
                        • 24.06.2007
                        • 583

                        #12
                        Na ja, Ramzes, Zuwegungen zu bewohnten Grundstücken, Koppeln oder so sagt ja auch keiner. Hier handelt es sich aber über diverse Feldwege, die verschiedene Feldstücke, auch anderer Landwirte, miteinander verbinden. Die einfach mit Telegrafenmasten dicht zu machen, finde ich schon traurig, speziell dieser eine Wanderweg war sehr schön und die Touristikbehörde sucht nun Alternativen oder der ganze Weg muss aus dem Programm genommen werden.

                        Wie gesagt, dass er Wege in einen Acker verwandeln darf, ist wohl sein gutes Recht, aber jetzt komplett ein paar Hundert Hektar abzusperren, nur weil da mal ein paar Leute laufen, hat für mich doch sehr ein "Geschmäckle". Dabei ist es keine Frage, dass es die von dir beschriebenen Leutchen mit Müll, Hunden, wilden Ritten etc. ohne Zweifel gibt. Nur eben hier in unserer eher dünn besiedelten Gegend kommt das eher nicht vor und von daher finde ich die Aktionen echt übertrieben.

                        Ich kann wohl eh nichts daran ändern, aber am liebsten würde ich ihm das Jagen auf unserem Land untersagen. Leider kommt man ja aus dieser Nummer auch nicht so leicht raus und so muss ich wohl die beiden Hochsitze + die jährliche Treibjagd an unserer Wiese dulden, schließlich kriegen wir dafür ja "richtig viel" Geld.

                        Kommentar

                        • Ramzes
                          • 15.03.2006
                          • 14693

                          #13
                          " Ein paar hundert Hektar absperren "
                          Wohnst Du etwa in Kasachstan ???
                          Sorry , wohne auch in einer eher dünn besiedelten Gegend und es kommt
                          vor und nicht zu selten !!! Müll , Sperrmüll , Pampersladungen ,
                          Bauschutt , Gartenabfall etc.
                          Na , da sei doch froh , daß Ihr wenigstens " richtig viel " Geld
                          bekommt , wir haben seit 25 J. noch keinen einzigen Pfifferling
                          von der Jagdgenossenschaft bekommen , ist uns ehrlich
                          gesagt auch schnuppe .
                          Einen mobilen Hochsitz mußten wir auch mal zwangsumsiedeln .
                          Ansonsten geht´s aber , besonders mit den inzwischen jüngeren
                          Jägern/-innen , z.B. Vater / Tochter - Gespann 2 Dörfer weiter .

                          Hör zu , bei jeder Antwort von Dir ist irgendwas " Neues "
                          dabei . Die Landwirtskollegen werden sich schon um
                          ihre Zuwegung kümmern und wenn es nicht rechtens ist
                          werden die sich schon rühren !
                          Zuletzt geändert von Ramzes; 22.06.2015, 15:08.

                          Kommentar

                          • carolinen
                            • 11.03.2010
                            • 3563

                            #14
                            Hast Du denn mal mit dem Herren geredet statt nur zu recherchieren ???
                            Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                            Kommentar

                            • dressurpferde@email.de
                              • 15.02.2012
                              • 921

                              #15
                              Da stellt jemand sein privates Land (sein persönliches Eigentum) der Allgemeinheit (auch anderen Landwirten) durch Wegerechte zur Verfügung. Er nimmt dafür gegebenenfalls Einbußen bei Prämien und der Größe der zur Bewirtschaftung stehenden Flächen in Kauf. Im Gegenzug interpretiert er an anderer Stelle Grundstücksgrenzen (an öffentlichem Gemeindegrund) etwas großzügig und schafft sich damit einen gewissen Ausgleich.

                              Nun hat das Ganze angeblich ein Geschmäckle, weil er nicht bereit ist nur zu geben, freiwillig und ohne Ausgleich der Allgemeinheit seine privaten Flächen zur Verfügung zu stellen???

                              Allein die Begründung, dass durch Lage, Beschaffenheit und Größe des Besitzes die Eigentumsrechte sich gefühlt verwirken - ist sehr

                              ... ganz ehrlich, wenn ich auf Privatland die Gelegenheit habe, reiten zu dürfen, weiß ich dies grundsätzlich sehr zu schätzen und es ist für mich mit nichten eine Selbstverständlichkeit. Verliere ich diese "Rechte" (das großzügige Entgegenkommen) durch Änderung der Umstände, Besitzverhältnisse oder was auch immer, dann ist das schlicht Pech. Wäre ja genauso als ob mir jemand großzügig kostenlos Weideland zur Verfügung stellt und ich nun angepisst auf kostenlose Weiternutzung pochen würde, obwohl das Land jetzt einfach wieder wirtschaftlich genutzt werden soll.

                              Allein die Forderung: Der hat so viel, da kann er ruhig eine Fremdnutzung von einem kleinen Teil in Kauf nehmen
                              Genau: Er KANN, MUSS aber NICHT.
                              ,Jetzt will er eben nicht mehr - Pech! Sein Land, sein Recht!

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                              Erstellt von muckischnucki, 19.02.2025, 15:10
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