Kündigung des Einstellvertrages wegen Mieterhöhung

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  • Tacita
    • 29.05.2008
    • 310

    Kündigung des Einstellvertrages wegen Mieterhöhung

    Hallo,
    da mir die Stallmiete um 100 Euro erhöht werden soll, habe ich mir einen anderen Stall gesucht.
    Ich möchte dem SB am 28.2. die Kündigung geben und am gleichen Tag ausziehen ( frühere Einsteller, die dann noch den Monat geblieben waren, bekamen noch Probleme: SB hat versucht Pfandrechte an Sattel oder Pferd zu erwirken und quasi jeder, der bisher ging, bekam eine Unterlassungserklärung wg. übler Nachrede ).

    Da ich eine Kündig.frist von 1 Monat auf Monatsende habe, muß ich die Märzmiete ja noch zahlen.

    Aufgrund der Erhöhung habe ich ja ein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB, d.h. ich muss die erhöhte Stallmiete nicht mehr zahlen.

    Ich stehe in Vollpension. Schriftl. Vertrag liegt vor. In diesem ist keine Regelung zur Boxenmiete bei Leerstand.

    Was kann ich für März alles abziehen ?
    Der Reitplatz ist seit November wetterbedingt nicht nutzbar, Halle gibt es nicht.
    Stroh, Heu, Wasser, Strom, Aufwand misten => wieviel Prozent der Stallmiete von 400,- kann ich abziehen ?

    Und: auf welchen Anspruchsgrundlagen beruht dieser Abzug ?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung !

    P.S. Ich rechne eh damit, dass der SB noch mit dem Anwalt wegen irgendwas kommt.
  • Ariadne
    • 18.10.2008
    • 929

    #2
    400 Euro Stallmiete für einen Stall ohne Halle und mit nicht benutzbarem Reitplatz - das ist ja Wahnsinn!

    Wie begründet denn der Stallbesitzer die Erhöhung von 100 Euro ?

    Kommentar

    • Super Pony
      • 05.11.2011
      • 5012

      #3
      Wenn er die Miete erhöht hast du zu dem Tag der Erhöung doch das Recht der Kündigung ohne Frist

      also es wird ab 1.3 teurer, du kündigst am 28.2 zum 1.3 Fristlos wegen der Erhöung
      http://www.super-pony.de

      Kommentar

      • Neuzüchter
        • 09.04.2003
        • 2159

        #5
        Zitat von Super Pony Beitrag anzeigen
        Wenn er die Miete erhöht hast du zu dem Tag der Erhöung doch das Recht der Kündigung ohne Frist

        also es wird ab 1.3 teurer, du kündigst am 28.2 zum 1.3 Fristlos wegen der Erhöung
        Ich glaube nicht das das stimmt. Dann hätte man an dem Tag kündigen müssen an dem man von der Erhöhung erfuhr. Es geht ja darum das der Vermieter die Chace zur Neuvermietung und zur Vermeidung von Leerstand haben will. Ich weiß von einem ähnlichen Fall der sogar vor Gericht ging und dort musste die gesamte Miete - vor der Erhöhung - bis zur fristgerechten Kündigung bezahlt werden. Die mutmaßlichen Repressalien wenn Du nach Kündigung die Frist in dem Stall bleibst sind schwer zu beweisen.
        Auch Freizeitpferde sin Profis!

        Kommentar

        • Super Pony
          • 05.11.2011
          • 5012

          #6
          Kommt wohl darauf an zu wann die Miete erhöht wird und wielange das bekannt ist. Aber zur Erhöhung hat man ein Sonderkündigungsrecht, ist bei Preiserhöhungen lmmer
          http://www.super-pony.de

          Kommentar

          • Tacita
            • 29.05.2008
            • 310

            #7
            Nachdem einer Stallkollegin vorhin per sms gekündigt wurde, interessieren uns nun auch die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung.
            Ach ja: ihr wurde gekündigt, da sie ihr Pferd am Anbindeplatz getränkt hat und mit etwas
            Heu gefüttert hat !!!! Wurde nie gesagt, dass man das nicht darf ....

            Die Mieterhöhung soll ich zahlen, da SB verletzt ist und wir helfen sollen. Ich habe
            angeboten meine selber zu misten, aber eben erst ab ca. 18:30 Uhr, wenn ich von der Arbeit komme.
            Sei zu spät, Pferde MÜSSEN am Nachmittag gemistet werden. Da die anderen Einsteller
            helfen, sind diese stinkig, dass ich nichts mache. Die bekommen auch keine Miet-
            minderung. Und wir haben Vollpension !!!!! Ich muß also nichts tun.
            Finde ich dreist, dass man meine Hilfe ablehnt und dann noch eine höhere Stallmiete will.

            Aber da stimmen noch ganz andere Dinge nicht...
            Deswegen: nichts wie weg !

            Kommentar

            • Maren
              • 08.08.2009
              • 823

              #8
              Tacita, das ist ja zum Brüllen!
              Sorry, aber die Geschichte ist echt bizarr.
              Der SB erfüllt seinen Vertrag nicht, kann also seinen Job nicht machen. Und du sollst das bezahlen.
              Nee, is klar. Wenn mein Bäcker krank ist, fege ich auch morgens den Laden. Ersatzweise bezahle ich deutlich mehr für die Brötchen. Logisch.

              Das macht mich feddisch,
              lg Maren

              Kommentar

              • Tanja22
                • 19.08.2004
                • 2360

                #9
                DAS habe ich auch gerade gedacht. Wie bizarr ist das den?

                Überleg....ich glaube, dass versuche ich in unserm Stall auch mal mit den Einstellern......

                Kommentar

                • Tacita
                  • 29.05.2008
                  • 310

                  #10
                  Ist doch ganz toll für den SB: der SB kassiert den höheren Betrag ( habe erst gestern einen Landwirt auf der Stallsuche kennengelernt, der auch noch Geld fürs Heu vom SB bekommt ==> chronisch pleite ), die anderen Einsteller machen die Arbeit

                  Aber wie gesagt: ohne mich !!!!

                  Vor einer Weile hat jemand den SB als verrückt bezeichnet .....
                  Würde ich nicht widersprechen.
                  Zuletzt geändert von Tacita; 24.02.2014, 22:48.

                  Kommentar

                  • Tacita
                    • 29.05.2008
                    • 310

                    #11
                    Übermorgen werde ich mal einen Anwalt für Pferderecht anrufen, damit ich rechtlich abgesichert bin.

                    Kommentar


                    • #12
                      Ich würde ganz einfach mein Pferd und meine Sachen einpacken und sofort ausziehen, nicht lange rumhampeln, Anwalt usw.

                      Kommentar

                      • Browny
                        • 13.11.2009
                        • 2640

                        #13
                        und nicht zu viel im INternet schreiben, man weiß nie, wer mitliest!

                        Kommentar

                        • Ulrike
                          • 08.04.2003
                          • 1576

                          #14
                          Annemarie: Genau, meistens kommt da nichts mehr hinterher.

                          Kommentar

                          • Tacita
                            • 29.05.2008
                            • 310

                            #15
                            Ich ziehe am Freitag aus ....

                            Die Stallsuche hat länger wie geplant gedauert, da hier in der Gegend alle Ställe gerammelt voll sind, sogar Notboxen erstellt wurden.


                            Und: SB gehört in die Rubrik Western + Freizeit, liest auf keinen Fall in einem Warmblut-Züchterforum, die Stallkollegen auch nicht

                            Kommentar

                            • Ariadne
                              • 18.10.2008
                              • 929

                              #16
                              Genau, nix wie weg.
                              Wenn die anderen bleiben sind sie selber schuld...

                              Kommentar

                              • Tacita
                                • 29.05.2008
                                • 310

                                #17
                                Ich habe mit einem (Pferderecht-)Anwalt telefoniert:

                                wenn im Einstellvertrag nichts zur Leerstandsmiete vereinbart ist, muß ich die ganze Märzmiete zahlen und bin nicht zu Abzügen wie z.B. für erspartes Stroh berechtigt.
                                Sonst würde ich dem SB die Chance zum Gewinn machen entziehen.

                                Kommentar

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