Probleme mit Schweizer käuferin

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  • Santica
    • 16.02.2009
    • 2230

    Probleme mit Schweizer käuferin

    Wir haben Probleme mit einer Schweizer Käuferin, die bei uns ein Fohlen gekauft hat.

    Sie hat den Vertrag unterschrieben und eine Anzahlung geleistet. Das Fohlen soll bei uns aufwachsen, dementsprechend wurde auch ein pensionsvertrag geschlossen.

    Jetzt ist weder der restliche Kaufpreis noch das pensionsgeld eingegangen. Telefonisch aversiert sie die Zahlung seit einer Woche, aber nix passiert.

    Gestern erfuhr ich durch Zufall, dass sie die Masche schon mit mehreren abgezogen haben muss. Mindestens ein fall ist vor Gericht gelandet.

    Ist hier evtl noch jemand geschädigt?

    Den Namen will ich nicht öffentlich machen - Austausch gerne per pn oder über rischraeder@aol.com
  • Sportschecke
    • 12.11.2009
    • 1024

    #2
    Ui, ich hatte vor kurzem eine ähnliche Anfrage für eine 2,5-jährige Stute, die auch noch 1/2 Jahr zur Aufzucht hier bleiben soll. Danke für die Warnung, da werde ich mal genauer hinschauen, falls die Dame tatsächlich kaufen möchte und herkommt. Leider hab ich mir den Namen nicht gemerkt.
    LG Sportschecke

    www.sportschecken.de

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    • Santica
      • 16.02.2009
      • 2230

      #3
      Kannst mich ja per Email kontaktieren, vielleicht ist es dieselbe

      Kommentar

      • Martina62
        • 30.12.2004
        • 1052

        #4
        Hatte ich vor Jahren auch mal, aber mit ner Deutschen.
        Sei froh, dass die Anzahlung wenigstens gekommen ist.
        Bei meiner hat sich dann rausgestellt, dass die Firma, wegen der sie gerade angeblich umzog(deswegen kam sie nicht dazu den Restbetrag zu überweisen) bereits über 1 Jahr Inso war + dass sie selbst schon die Hand gehoben hatte. Leute gibts.
        Hab den Anzahlungsbetrag behalten und mich nur geärgert, dass ich mich Monate hinhalten ließ + das Fohlen als Jährling mittlerweile nicht mehr verkäuflich war.
        Passiert mir nie mehr...

        Du musst nur aufpassen, wenn ihr einen Vertrag habt, kannst Du das Fohlen nicht weiterverkaufen.
        Such Dir dringend einen Anwalt, der das regelt.

        Kommentar


        • #5
          Der Käufer ist Schweizer. Weder Du wirst Chancen haben, an das Geld zu kommen, noch der Käufer, auf seinen Vertrag zu beharren.
          Abhaken und schnellstmöglich weiterverkaufen.

          Kommentar

          • verhuelsdonk
            • 08.06.2007
            • 806

            #6
            weiterverkaufen??? ohne vorherige klärung und rücktritt vom kaufvertrag?
            ohne fristsetzung etc...?

            kopfschüttel.....

            Kommentar

            • Santica
              • 16.02.2009
              • 2230

              #7
              Erstmal danke an alle, die sich per pn oder Email gemeldet haben. War gestern noch beim Anwalt, werde mich noch persönlich melden. Weiterverkauf ohne Fristsetzung geht nicht so einfach.

              Kommentar


              • #8
                Was soll Eurer Meinung denn passieren?

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                • Lule
                  PREMIUM-Mitglied
                  • 19.02.2012
                  • 980

                  #9
                  Ganz einfach: wenn das rechtlich nicht durch (nachweisbar )zugegangene Fristsetzung geklärt wird, kann der Käufer auf Erfüllung bestehen.Wenn das Fohlen dann nicht mehr da ist, zahlt Santica auch noch Schadenersatz.
                  Also: ordnungsgemäß abwickeln gem. den Ratschlägen des RA

                  Kommentar


                  • #10
                    Ich glaube nicht, dass der Käufer als Schweizer die Möglichkeit hat, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen.
                    Da müsste er sich schon sehr anstrengen.

                    Kommentar

                    • Lule
                      PREMIUM-Mitglied
                      • 19.02.2012
                      • 980

                      #11
                      Wieso?
                      Man beauftragt einen deutschen Anwalt, die Ansprüche aus dem Vertrag durchzusetzen.
                      Genau wie man einen Schweizer Anwalt beauftragen kann, die Zahlungsansprüche in der Schweiz durchzusetzen. Fraglich ist dann nur, ob man das Geld realisieren kann.

                      Kommentar


                      • #12
                        Sehr fraglich, denke ich.

                        Kommentar

                        • Fife
                          • 06.02.2009
                          • 4401

                          #13
                          Zitat von ohle Beitrag anzeigen
                          Sehr fraglich, denke ich.
                          die Schweiz ist mal nicht China

                          - die haben eine ähnliche Sprache
                          - es ist persönlich erreichbar
                          - kein rechtsfreier Raum

                          Kommentar

                          • silas
                            • 13.01.2011
                            • 4024

                            #14
                            Zitat von ohle Beitrag anzeigen
                            Sehr fraglich, denke ich.
                            Einfach mal so zu tun, als ob eine Ländergrenze bestehendes Recht beeinflusst, halte ich auch für sehr fraglich. Bitte hör auf, im umgekehrten Fall würdest Du sicherlich auch alles unternehmen, um Dir Deine Rechte zu sichern, oder?
                            Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                            Kommentar

                            • Virginie
                              • 03.11.2011
                              • 437

                              #15
                              Wenn man die Adresse der Person hat, kann man direkt beim örtlichen Betreibungsamt die Person "betreiben". Die Schulderin bekommt damit ein amtliches Dokument und wird zur Zahlung aufgefordert.
                              Da die Verkäuferin in Deutschland ist, ist es natürlich schwierig selbst da vorstellig zu werden, aber man kann jemand beauftragen (in Form einer Vollmacht z.B.) dies zu erledigen.

                              In der Schweiz ist mit Betreibung nicht zu spassen, es wird im persönlichen "Schuldregister" eingetragen und erschwert der Personen danach viele Wege. Das würde ich an Deiner Stelle versuchen.

                              Moment, ich sehe, dass man inzwischen sogar online betreiben kann. Zumindest findest Du hier genug Informationen (ich würde an Deiner Stelle aber über ein Inkassobüro durchführen lassen, die Wirkung ist um Einiges deutlicher und für Dich einfacher in der Handhabung).

                              Viel Erfolg....


                              Kommentar

                              • Sportschecke
                                • 12.11.2009
                                • 1024

                                #16
                                @Saintica: Könntest Du mir die Kontaktdaten evtl. per Mail an info@sportschecken.de schicken? Ich bekomme am Samstag von einer Dame aus der Schweiz Besuch...

                                Ganz lieben Dank.

                                Sportschecke
                                LG Sportschecke

                                www.sportschecken.de

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                                • Santica
                                  • 16.02.2009
                                  • 2230

                                  #17
                                  @ vallerie
                                  Hast ne pn

                                  Kommentar

                                  • GipsyRoyal
                                    • 19.08.2008
                                    • 517

                                    #18
                                    Mit Y.E. Initialen aus der Schweiz hatte ich auch schon was zu tun
                                    Gruß

                                    Tine

                                    Kommentar

                                    • Santica
                                      • 16.02.2009
                                      • 2230

                                      #19
                                      @ gipse Royal
                                      Hast ne pn

                                      Kommentar

                                      • GipsyRoyal
                                        • 19.08.2008
                                        • 517

                                        #20
                                        Ich kann leider nicht per PN antworten, da kein Premium-Mitglied. Bräuchte also eine email-Adresse
                                        Gruß

                                        Tine

                                        Kommentar

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