Rechtsfrage
Pferd verunfallt - Teilschuldfrage klären lassen
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X
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Du schreibst , die Sache liegt schon beim Anwalt. Der weiss, wie er an den Namen des Eigentümers kommt. Wobei ein Knackpunkt auch sein kann, gehört die Fläche zum Pachtgelànde und wenn ja, wie wurde im Pachtvertrag, diese Fläche deklariert?
Dein Anwalt kann Dir zu diesem Punkt die sicherste Auskunft geben, denn aus Deinem Eingangsposting ergeben sich eine Menge Fragen - so z. B. : warum ist die Stute wieder aus der Weide raus? Losgerissen? Zu früh und falsch abgehalftert? Tor noch offen? Ein oder mehrere Pferde gleichzeitig geführt?
So eine Situation ist schlimm - ich drÜcke Deinem Pferd die Daumen.Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.
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Verstehe ich nicht den Sachverhalt. Entweder die Fläche ist verpachtet, dann hat der Verpächter da auch nichts einzulagern oder sie gehört nicht zur Pacht dazu, dann habt Ihr vermutlich wenig Möglichkeiten weil es an Euch ist, dafür zu sorgen, dass die Pferde in der Weide bleiben und nicht mit dem Schrott in Berührung kommen. Soweit ich sehen kann sind das zwei verschiedene Paar Schuhe: Zum einen eine vertragliche Sache zwischen der Pächterin und dem Verpächter bei der die Frage zu klären wäre was mit der Fläche ist, auf der der Schrott ist und zum anderen muss geklärt werden ob die Person X für den Schaden haftet. Auf jeden Fall würde ich mir da Rat vom Profi einholen.Klingt komplex der FallTut mir leid für Deine Stute, üble Geschichte.
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Einen Schadenersatzanspruch hat man gegen den Eigentümer eines Grundstücks nur dann, wenn dieser seine Verkehrssicherungspflicht verletzt.Es gibt keine Vorschrift, wonach man auf seinem Grundstück nichts Lagern darf(schädliche Stoffe mal ausgenommen), oder diese gegen ( widerrechtliches ) betreten absichern muss.
Wenn ich das richtig verstehe, ist das Pferd beim ausreißen über fremdes Gelände gelaufen,eine Pflicht des Eigentümers, gelagerte Sachen gegen fremde abzusichern ,kann ich nirgends wo erkennen. Ich fürchte daher, dass wenig Aussicht besteht, den Eigentümer des fremden Geländes in Anspruch zu nehmen, so schlimm das für dein Pferd ist.
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