Unsicherheit beim Pferdevorkaufsrecht- bräuchte mal Hilfe

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  • Ariadne
    • 18.10.2008
    • 929

    Unsicherheit beim Pferdevorkaufsrecht- bräuchte mal Hilfe

    Ich möchte mein Pferd verkaufen. Nun hat der Vorbesitzer ein Vorkaufsrecht laut Vertrag.

    Habe ihn also angerufen und gefragt, ob er das Pferd wieder haben möchte.

    Antwort: Kommt das Pferd in gute Hände - wenn nicht hätte er Interesse.

    Natürlich möchte ich das Pferd in gute Hände abgeben, Preis xxxx Euro. Interessenten haben sich angekündigt.

    Antwort: Wenn du mir versprichst, daß das Pferd in gute Hände kommt, kannst du es verkaufen. Sollte ich erfahren, daß dies nicht so ist wirst du Unannehmlichkeiten bekommen.

    Nun habe ich vor kurzem bei einem Händler ein Pferd gefunden, daß mir gut gefallen hat. Er würde mein Pferd in Zahlung nehmen.

    Kann ich Probleme bekommen, wenn der Vorbesitzer erfährt, daß ich das Pferd zum Händler gegeben habe - also nicht in "gute Hände" ?
  • Lule
    PREMIUM-Mitglied
    • 19.02.2012
    • 980

    #2
    Vorkaufsrecht bedeutet:der Vorkaufsberechtigte hat das Recht, das Pferd zu den Bedingungen zu erwerben, die der "Käufer" bietet. Rechtlich heißt das, das man mit dem Erwerber einen Vertrag abschließen muss(dieser muss wissen dass es einen vorkaufsberechtigten gibt, sonst macht man sich diesem gegenüber schadensersatzpflichtig)und der Vorkaufsberechtigte kann dann in den Vertrag zu den abgeschlossenen Bedingungen eintreten. Tut er das nicht, sind seine rechte weg. War das verständlich?

    Kommentar

    • Neuzüchter
      • 09.04.2003
      • 2159

      #3
      @Lule
      für mich nicht sorry

      ich denke der Vorbesitzer hat die Möglichkeit das Pferd zu einem möglichst objektiven marktüblichen Preis zurückzukaufen.

      In deinem speziellen fall würde ich einfach sagen, der geht zum Händler wenn Du ihn nicht zurückkaufst. dann kann er ja oder nein sagen.

      Ich glaube nicht das ein Vorkaufberechtigter die potentiellen Mitinteressenten beurteile darf. "gute Hände" ist ja kein definierter Begriff.
      Auch Freizeitpferde sin Profis!

      Kommentar

      • Bella Dia
        • 11.04.2012
        • 169

        #4
        Also , natürlich nimmt fast jeder Händler wenn er dir ein Pferd verkaufen knn dein voheriges in Zahlung - wahrscheinlich musst du gut draufzahlen aber egal ... frage den Händler zu welchem Euro Preis er dein Pferd in Zahlung nimmt - diesen Preis nennst du dann dem Vorbesitzer zu dem er dein Pferd dann sofort erwerben kann - will er nicht ( lass dir das am besten Via Unterschrift bestätigen ) kann dir nichts passieren . Oder habt ihr im Kaufvertrag eine Summe X ausgemacht zu dem er das Pferd zurückkaufen kann ggf ? dann gilt diese Summe .

        Kommentar

        • Lule
          PREMIUM-Mitglied
          • 19.02.2012
          • 980

          #5
          Neuzüchter
          Sorry, meine Erklärung ist eine rein juristische, da gibt es leider keine Diskussion, schaut doch mal bei Wikipedia .sollte in dem Vertrag wirklich ein Vorkaufsrecht vereinbart sein,ist es so wie ich sagte.Ariadne riskiert Schadenersatz,wenn sie meine Information ignoriert.ist aber ihr Problem, sie sollte einen Rechtanwalt fragen.

          Kommentar

          • Ariadne
            • 18.10.2008
            • 929

            #6
            Wem gegenüber sollte ich Schadenersatzpflichtig sein ?

            Dem Käufer ? - er bekommt das Pferd nur dann, wenn der Vorbesitzer es nicht möchte.

            Dem Vorbesitzer ? - ihm habe ich das Pferd angeboten, war wohl der Preis, der ihm nicht zusagte.

            Ich wollte eigendlich nur wissen, ob ich dem Vorbesitzer gegenüber verpflichtet bin, das Pferd in "gute Hände" abzugeben.

            Kommentar

            • Lindenhof
              • 17.11.2004
              • 2253

              #7
              Wenn kein feste Summe vereinbart wurde, tritt wohl der Fall ein, daß Du das Pferd zu denselben Bedingungen dem Vorbesitzer anbieten mußt wie dein aktueller Käufer (Händler) bietet. Warum sollte das für Dich auch ein Problem sein? Wenn der Händler eine Summe für Dein Pferd nennt, die er in Anrechnung bringt, kann es Dir egal sein, von wem die Summe kommt...

              Du kannst ja schlecht hergehen und ein Pferd dem Vorverkäufer zu einer extra hohen Summe anbieten und dann für deutlich weniger Geld schlußendlich verkaufen. Auf jeden Fall würde ich alles schriftlich machen - dann kann er nicht sagen, er hätte von nichts gewusst.

              Um ganz sicher zu gehen, müsstest Du halt mal ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt vereinbaren. Es hängt schlußendlich auch davon ab, wie der Wortlaut im Vertrag ist!
              www.lindenhof-gstach.de

              Kommentar

              • Bilgona
                • 12.02.2008
                • 648

                #8
                Lule, heisst das, es muss erst ein echter, potentieller Käufer vorhanden sein - evtl sogar schon ein Vertrag mit dem Hinweis auf ein Vorkaufsrecht, und dann geht der Verkäufer zum VB und bietet ihm das Pferd an?

                Kommentar

                • Ariadne
                  • 18.10.2008
                  • 929

                  #9
                  Ja, ich glaube schon.
                  Wobei der Vorbesitzer in meinem Fall ohnehin nur das bezahlen würde was ich auch bezahlt habe, das hat er schon anklingen lassen. Wir kämen also preislich schon nicht zusammen...

                  In meinem Vertrag steht nur, daß dem Vorbesitzer ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird sonst nix.

                  Kommentar

                  • cleopatras magic
                    • 15.05.2007
                    • 4752

                    #10
                    laß dir das "ablehenen des voraufsrecht" schriftl. geben hier hatten deswegen schon einige richtig ärger...
                    Keine Lektion der Welt ist es wert, die gute Beziehung zum Pferd aufs Spiel zu setzen

                    Kommentar

                    • Lule
                      PREMIUM-Mitglied
                      • 19.02.2012
                      • 980

                      #11
                      Bologna
                      Genau so ist es.
                      Cleopatras sieht es auch richtig.

                      Um Ärger zu vermeiden, muss man es so machen. (der Vorkaufsberechtigte kann nur in einen bereits bestehenden Vertrag eintreten und muss alle Bedingungen des Vertrages akzeptieren.
                      der Käufer muss wissen, dass ein Vorkaufsrecht besteht ,das heißt er muss wissen, dass ihm jemand das Pferd "wegschnappen"kann, sonst macht man sich dem Käufer gegenüber ersatzpflichtig . Wichtig ist, das man das nach beiden Seiten beweisen kann, dass man dem Vorkaufsberechtigten alle Bedingungen genannt hat und das man den Käufer über das Vorkaufsrecht informiert hat.
                      (glaubt 's mir, bin Jurist , möchte nur nicht Klugscheißern )

                      Kommentar

                      • Ariadne
                        • 18.10.2008
                        • 929

                        #12
                        Also den Vertrag den ich mit dem Käufer mache vor dem Verkauf dem Vorbesitzer vorlegen und, falls er ihn ablehnt sich das schriftlich bestätigen lassen. Und eben den Käufer darüber informieren.

                        Erst dann kann der Käufer das Pferd kaufen - richtig so ?

                        Ich möchte halt auf der sicheren Seite sein, zumal der Vorbesitzer sich rechtlich sehr gut auskennt.

                        Ich kann aber auch, vorrausgesetzt wir werden uns über den Preis einig, das Pferd dem Vorbesitzer direkt verkaufen, oder ? Ich meine, ohne daß es einen weiteren Interessenten gibt ?
                        Zuletzt geändert von Ariadne; 13.01.2013, 18:12.

                        Kommentar

                        • carolinen
                          • 11.03.2010
                          • 3563

                          #13
                          Zitat von Ariadne Beitrag anzeigen
                          Ich möchte halt auf der sicheren Seite sein, zumal der Vorbesitzer sich rechtlich sehr gut auskennt.
                          Meine Güte, dann investiere ein paar Euro fuffzig und schicke den existenten Vertrag mit dem Vorkaufsrecht darin zusammen mit Deinem Vorhaben an einen kundigen Rechtsanwalt. z.B. die hier im Forum vertretenen.
                          Herr - Laß es Hirn regnen oder Steine - egal - Hauptsache Du triffst !

                          Kommentar

                          • gina
                            • 06.07.2010
                            • 1946

                            #14
                            auweia

                            wenn ichs richtig sehe gibts ein "vorkaufsrecht" ohne angabe der modalitäten - preis, alter vk preis, etc-

                            also
                            einfach unter zeugen exvk fragen -evtll schriftl - willst du das pferd haben, der kurs ist betrag xy -
                            nein
                            dann vorkaufsrecht nicht wahrgenommen - ende gelände

                            pferd zum händler - betrag xy anrechnen lassen, summe xy draufzahlen, neues pferd mitnehmen, evtll nach einer zeitspanne wieder zurückgeben für betrag xyz, betrag anrechnen lassen, summe xyz+x draufzahlen, neues pferd mitnehmen and so on.........


                            btw warum nur habe ich das gefühl, dass der händler einen solch stattlichen preis für das pferd anrechnen will,
                            dass
                            der exvk sein "vorkaufsrecht" nicht wahrnehmen wird ;-)........

                            Kommentar

                            • Ariadne
                              • 18.10.2008
                              • 929

                              #15
                              Ich bin auch nicht scharf darauf, das Pferd zum Händler zu geben bzw von dort eines zu kaufen, auch wenn mir dieser empfohlen wurde.

                              Aber die Stute ist nun einmal schwierig zu verkaufen, ich möchte sie auch lieber in "gute Hände" (schon wieder diese Worte ) abgeben.

                              Kommentar

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