Box zu klein: Berechtigt Pensionsvertrag vorzeitig aufzulösen ?

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  • Lord Brown
    • 24.10.2010
    • 41

    Box zu klein: Berechtigt Pensionsvertrag vorzeitig aufzulösen ?

    Hallo,
    benötige mal Eure Meinung.

    Stehe seit Jahren mit meinem Pferd im Pensionsstall. Hatte für meinen Wallach ( 170 cm Stockmaß ) immer grosse Box. Nun sind Ponys als Pensionen mit eingezogen und bewohnen die grossen Boxen. Ich wurde in 8 qm Box abgeschoben. Stallbesitzer lässt nicht mit sich reden.

    Mein Pensionsvertrag läuft noch 2 Jahre. Wisst Ihr ob der Vertrag vorzeitig gekündigt werden kann, wenn Boxengrösse nicht entsprechend.

    Danke
  • silas
    • 13.01.2011
    • 4024

    #2
    Was steht denn in dem Vertrag?

    Ist Dir dort eine bestimmte Box zugesichert worden (z.B. Box Nr. 3 im Hauptstall)? Oder wurde eine klar bestimmte Größe der Box zugesichert (z. B. 3m x 4m mit Fenster)?

    Gibt es Vereinbarungen über ein Sonderkündigungsrecht?

    Notfalls erkundige bei einem Anwalt. Schade, dass Dein SB nicht mit sich reden lässt - gibt es vielleicht die Möglichkeit mit den Ponybesitzern zu sprechen und im Einvernehmen eine Box zu tauschen?
    Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

    Kommentar

    • lula
      • 10.01.2011
      • 2237

      #3
      wenn eine bestimmte Boxengröße im Vertrag zugesichert wurde,....

      huch, mit Silas überschnitten

      Kommentar

      • Super Pony
        • 05.11.2011
        • 5012

        #4
        2 Jahre Kündigungsfrist? Das bestimmt nicht rechtens
        http://www.super-pony.de

        Kommentar

        • clandestino
          • 12.03.2011
          • 669

          #5
          Pensionsvertrag auf 2 Jahre?! Ich meine mal was gelesen zu haben, wenn keine Kündigungsfrist vereinbart wurde, wird von 3 Monaten ausgegangen ...

          Hilft dir dieser Link weiter?! http://www.rechtsanwalt-jessen.de/ar...pensionsstall/

          Noch was: http://www.kanzlei-raupers.de/pferde...stallbesitzer/
          Zuletzt geändert von clandestino; 15.11.2012, 10:10.

          Kommentar

          • silas
            • 13.01.2011
            • 4024

            #6
            Super Pony - das könnte ein "Zeitmietvertrag" sein und bedeuten, der Vertrag läuft noch zwei Jahre fest.

            Deshalb erstmal den Vertrag genau lesen und wenn dann noch Fragezeichen übrig sind, eventuell doch mal einen Anwalt fragen.

            Aber vielleicht kann man sich mit den Ponybesitzern einigen und gemeinsam dem SB eine Änderung vorschlagen, muss doch nicht immer alles gleich eskalieren.
            Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

            Kommentar

            • clandestino
              • 12.03.2011
              • 669

              #7
              Laut den Richtlinien zur Pferdehaltung müssen doch Boxen eine Grundfläche von der doppelten Widerristhöhe zum Quadrat aufweisen, oder?! Damit hätte der Stallbetreiber bei einer 8qm-Box und einem 1,70m-Pferd gegen folgendes verstoßen: "Der Stallinhaber ist verpflichtet, das Pferd derart unterzubringen und zu versorgen, dass es gesundheitlich nicht zu Schaden kommt (Element des Verwahrungs- und Obhutsvertrages). Dazu gehört, dass die Box so beschaffen ist, dass sich das Pferd dort nicht verletzen kann." (Zitat aus dem oben genannten Link)Oder?!

              Kommentar

              • silas
                • 13.01.2011
                • 4024

                #8
                ..*kicher*

                Bei uns werden die Pferdehaltungen immer im Gesamtbild beurteilt - also Boxenverweildauer und Weidezeit / -fläche ergeben ein Gesamtbild, da kann die Box, bei entsprechend kurzer Verweildauer (nachts) auch mal die Idealgröße aus der Richtlinie unterschreiten.

                Es wäre ein gutes Argument um mit dem SB nochmal ins Gespräch zu kommen, wenn er dann endlich auch eine gewisse Bereitschaft zeigt. Aber mal ehrlich, wenn vor Dir jemand steht, der Dir auf Deinem Grund und Boden die Richtlinien zitiert und Dein Stallmanagement bekrittelt, wie reagierst Du?

                Wir sind doch alle nur Menschen.
                Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                Kommentar

                • cosinusB
                  • 02.07.2012
                  • 248

                  #9
                  Das sieht irgendwie danach aus, als ob der dich loshaben will. 8m2 ist schon sehr winzig für ein 1,70 Pferd.
                  Meiner Meinung ist die große Box, wenn du da schon seit Jahren stehst, schon ein Teil des Vertrages, auch wenn das im Vertrag nicht explizit angeführt ist. Vor allem ist die Größe der jetzigen Box wirklich nicht zumutbar. Wenn du kündigen willst, würde ich den Stallbesi schriftlich eine Frist setzen dir eine Box in ursprünglicher Größe zur Verfügung zu stellen oder sonst siehst dich gezwungen den Vertrag wegen Vertragsverletzung oder Tierschutzwidrigkeit (oder was dir da sonst noch einfällt) vorzeitig zu kündigen.
                  Mal gucken, wenn er einlenkt ist alles gut, und wenn nicht, dann will er dich los haben, dann wird er auch auf die vorzeitige Kündigung eingehen, schätze ich mal.

                  Kommentar

                  • clandestino
                    • 12.03.2011
                    • 669

                    #10
                    Zitat von silas Beitrag anzeigen
                    ..*kicher*

                    Bei uns werden die Pferdehaltungen immer im Gesamtbild beurteilt - also Boxenverweildauer und Weidezeit / -fläche ergeben ein Gesamtbild, da kann die Box, bei entsprechend kurzer Verweildauer (nachts) auch mal die Idealgröße aus der Richtlinie unterschreiten.

                    Es wäre ein gutes Argument um mit dem SB nochmal ins Gespräch zu kommen, wenn er dann endlich auch eine gewisse Bereitschaft zeigt. Aber mal ehrlich, wenn vor Dir jemand steht, der Dir auf Deinem Grund und Boden die Richtlinien zitiert und Dein Stallmanagement bekrittelt, wie reagierst Du?

                    Wir sind doch alle nur Menschen.
                    Dann sage ich "Reisende soll man nicht aufhalten!" und hänge nicht an der 2-jährigen Stallpacht ... aber ich stelle auch kein 1,70m-Pferd in solch eine kleine Box. (Bei mir geht es erst bei knappen 20qm los. )

                    Kommentar

                    • Pani
                      • 22.07.2008
                      • 1367

                      #11
                      ..laut Tierschutzverordnung für ein Warmblut auch nicht zulässig diese Boxengröße...zumindest in Österreich.
                      www.pferdevonTroestlberg.at

                      Kommentar

                      • ComePrima
                        • 07.03.2008
                        • 1027

                        #12
                        Hier sind die Leitliien des Bundesministeriums:



                        Kommentar

                        • Lord Brown
                          • 24.10.2010
                          • 41

                          #13
                          Danke für Eure Antworten.

                          Ich denke, werde wohl um Anwalt nicht drumrum kommen.

                          Also vertraglich wurde vereinbart, dass ich eine bestimmte Zeit dort bleiben muss und das sind jetzt noch 2 Jahre. Die Boxengrösse wurde nicht festgelegt, bin davon ausgegangen, dass man sich an die Leitlinien hält.
                          Und hoffe ja, dass die Leitlinien als Richtwert genommen werden, falls ich vorzeitig den Vertrag beende und es vor Gericht gehen sollte. Das wird aber wohl nur ein Anwalt wissen.

                          Kommentar

                          • silas
                            • 13.01.2011
                            • 4024

                            #14
                            Klingt nach einem "Zeitmietvertrag" - da musst Du genau hingucken, ob nicht sogar noch verklausuliert eine Kündigung(sfrist) vereinbart wurde, ohne deren Einhaltung sich dieser Vertrag stillschweigend um eine mögliche Zeit verlängert.

                            Sofern keine genau bezifferte Box vereinbart wurde und Boxen in ausreichender Größe vorhanden sind, wirst Du wohl eher geringe Erfolgsaussichten haben.

                            Hast Du Deinen Vertrag auf die entsprechenden Formulierungen durchgelesen?

                            Die Richtlinien der Pferdehaltung sind nach dem Tierschutzgesetz relevant - deshalb schrieb ich bereits, bei uns wird die Tierhaltung im Gesamtbild beurteilt ( durch den ATA).

                            Recht haben und Recht bekommen, sind immer noch zweierlei Dinge.
                            Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                            Kommentar

                            • SimSchoen
                              • 23.12.2008
                              • 165

                              #15
                              Zitat von Lord Brown Beitrag anzeigen
                              Danke für Eure Antworten.
                              Also vertraglich wurde vereinbart, dass ich eine bestimmte Zeit dort bleiben muss und das sind jetzt noch 2 Jahre.
                              Das liest sich, als hättest Du Dein Pferd dort gekauft, vermutlich zu einem günstigen Preis und der Verkäufer hat den Preis daran gekoppelt, dass Du so und so lange als Einstaller da bleibst?

                              Wenn dem so ist, werden m.E. nach zwei Vertragstypen gekoppelt, die sich nicht koppeln lassen..... Das muss aber tatsächlich ein RA entscheiden.

                              Kommentar

                              • Mayall
                                • 11.10.2010
                                • 1160

                                #16
                                Für ein Großpferd ist eine Mindestboxengröße von 3x3 m also 9 qm vorgeschrieben.
                                8 qm ist gegen das Tierschutzgesetz und gibt dir einen Kündigungsgrund.
                                Mein Rat : Schriftlich abmahnen mit kurzer Fristsetzung - für eine größere Box und sonst neuen Stall suchen und dann gehen. Du kannst dein 170 cm großes Pferd nicht in so einer Box lassen.
                                Der Stallbesitzer ist verpflichtet das Pferd tiergerecht unterzubringen - kann er das nicht leisten erfüllt er seine Vertragsverpflichtung nicht !!!
                                http://www.gutschoeneck.de/

                                Kommentar

                                • Farbenfroh
                                  • 27.03.2003
                                  • 1050

                                  #17
                                  Es gelten die Leitlinien und das heisst doppelte Widerristhöhe im Quadrat und das wäre in diesem Fall 3,4 m x 3,4 m = 11,56 m2. Wenn dies nicht eingehalten wird, einfach den Amtsveterinär darauf hinweisen, die sind gehalten das zu überprüfen und dafür zu sorgen dass es eingehalten wird!

                                  Kommentar

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