Wer darf WO Pferde halten ?Nichts ist mehr wie es einmal war.....

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  • Uniqua
    • 20.03.2005
    • 6631

    Wer darf WO Pferde halten ?Nichts ist mehr wie es einmal war.....

    Hallo.....

    Wir hatten die Tage hier mal eine heiße Diskusion ......
    Und zwar ging es darum, wer darf wo noch Pferde halten ?
    darf ich als Privat- Mann (Frau) , auf meinem Grundstück ein Pony oder Pferd halten ???

    Beispiel, Freunde haben ein älteres Haus mit kleinem Stall und dabei zwei Ponys , dazu haben sie ein wenig Land.... das kann doch nicht verboten sein, oder ???
    Angenommen das Wohnobjekt wird in ein paar Jahren verkauft, darf der neue Besitzer dann dort auch Pferde halten ????

    Wer kennt sich aus und kann uns ein wenig aufklären ????
    Wir wollten schon Wetten abschließen

    lg
  • Uniqua
    • 20.03.2005
    • 6631

    #2
    Ist dem so , denn wenn ich zb im Außengebiet wohne, genug Land habe und nur einen Stall bauen will, ist ja auch das schon nicht erlaubt, oder ?

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    • Uniqua
      • 20.03.2005
      • 6631

      #3
      ja genau, mit schon !!!!!! aber wann bekomme ich sie....

      nachbar verkauft zb sein haus gerade, ein altes haus mit riesen großem gulf..... da könnte man im hinterhaus locker 8 große boxen machen.... wenn nicht mehr..... darf der neue besitzer das jetzt innen so umbauen wie er möchte ?????

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      • No Limit
        • 23.12.2009
        • 1499

        #4
        wenn es vorher eine landwirtschaft war ja wenn keine mehr war braucht er ne genehmigung von der gemeinde bzw stadt. im ausenbezirk ist es mittlerweile ganz schwirig geworde.kommt auch auf die städte an da hat jeder andere bestimmungen wie was ausgewiesen ist.

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        • Uniqua
          • 20.03.2005
          • 6631

          #5
          ist hier auch mega schwer.......

          das bedeutet dann ja, das pferde in einigen jahren nur noch auf höfen oder in hallen zu finden sind ????

          Kommentar

          • Contara
            • 03.05.2010
            • 1961

            #6
            In einem Wohngebiet dürfen keine Pferde gehalten werden. Im Außenbereich ist eine Pferdehaltung möglich! Gut ist es sicher wenn noch eine Landwirtschaft angemeldet ist. Wenn nicht muss man auch dort beim Landkreis vorsprechen und evtl. eine Landwirtschaft bzw. ein Gewerbe anmelden! Vielleicht einfach mal beim zuständigen Landkreis nachfragen!

            Wenn der Stall im Innenraum umgebaut wird dürfte das keine Schwierigkeiten geben. Für einen Neubau ist natürlich eine Baugenehmigung notwendig. Da stellt man beim Landkreis eine Bauvoranfrage, ob ein Neubau überhaupt genehmigt wird! In den letzten Jahren wird es immer schwieriger in einer Außenbereichslage eine Baugenehmigung zu bekommen!
            Avatar: HF v. Carrico - Contendro I

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            • Riesoll
              • 01.06.2008
              • 2249

              #7
              Das regelt, so glaub ich, jedes Bundesland, anders.
              In dörflichen Mischgebieten, und das sind Gebiete, die nicht als reines Wohngebiet ausgewiesen sind, ist Tierhaltung erlaubt. Nun kommt es darauf an, wie viele Tiere es sind. Aber da sind die Grenzen wohl recht hoch, zumindestens was Kleinvieh angeht. Pferdehaltung wird da wohl auch anders geregelt, allerdings sind 2 Pony m.E.n. da kein Problem. Für Tierbehausungen im Aussenbereich braucht man wohl auf jeden Fall eine Genehmigung, zumindestens wenn es sich um so genannte feste Bauten (mit Fundament) handelt (ich glaube aber auch, für einen einfachen Unterstand braucht man in manchen Bundesländern eine Genehmigung) - und ganz wichtig: diese Genehmigung bekommt nur der Landwirt bzw. der Nebenerwerbslandwirt - wie gesagt für den Aussenbereich.
              Ställe ind dörflichen Mischgebieten, die schon immer als solche genutzt wurden, können immer auch weiterhin für Tiere benutzt werden, so gen. Bestandsschutz.
              Im übrigen ist es auch leider so: wenn einem Nachbarn da irgendwas nicht in den Kram passt, dann wird es i.d.R. immer Streß geben - Geruchsbelästigung etc. Und die Paragrafenpopler vom Amt sind dann schnell mal auf dem Gehöft - insbesondere das Bauamt, das interessiert sich grundsätzlich für alles, was auf/an einem Grundstück verändert wird. Und die Umweltämter interessieren sich auch für Misthaufen, die nicht auf den ordnungsgemäß dafür vorgesehenen Flächen lagert. Muß nämlich auf einer befestigten Betonplatte lagern, damit der Boden/Grundwasser nicht mit Gülle kontaminiert werden kann. Es gab da mal eine Regelung, dass die Mistlagerung für max. 6 Monate auch ohne dies erfolgen kann, aber ich glaube, dem ist nicht mehr so.
              Das schlimme ist, wenn Du bei irgendwelchen Ämtern nachfragst, dann weckt Du meistens die schlafenden Hunde.
              Wir halten Pferd in einem dörfl. Mischgebiet, in einem Stall, der schon immer der Tierhaltung diente, unser Misthaufen ist ca. 20 m vom Küchenfenster des Nachbarn entfernt, aber mit Sichtschutz - der Misthaufen war schon immer dort, der Nachbar hat erst daneben gebaut - wenn sich mein Nachbar beschwert, dann habe ich evtl. auch schlechte Karten - dann müsst ich wohl umlagern, der Stall, der an sein Grundstück grenzt steht da schon Jahrzente, der hat Bestandsschutz, auch was die Tierhaltung angeht. Der war ja sozusagen "zuerst da".

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              • Prince-Charming
                • 23.07.2010
                • 980

                #8
                Zitat von Prima_Vera
                Ich glaube, das kommt mitunter darauf an, in was für einer Gegend man lebt. Ist es ein reines Wohngebiet? Dann nein.
                Wir wohnen dörflich in einem Wohngebiet mit Randlage (rechte Seite ein Nachbar und linke Seite Ackerbau).
                Wir haben ein großes Grundstück mit ca. 2000 qm. Angrenzend an unseren Garten steht ein Ponystall
                (2 Ponys) mit Paddock. Wir haben nie gefragt, ob hier Ponyhaltung erlaubt ist. Kommt wohl auch drauf an, ob das von den Nachbarn geduldet wird. Ich denke, wenn´s den Nachbarn ein Dorn im Auge wäre, hätten wir auch Probleme. Aber aus dem ganzen Wohngebiet hat hier noch nie jemand etwas negatives gesagt und es stört auch keinen. Wir haben aber wie gesagt auch nur den einen angrenzenden Nachbarn.

                Auch um die Ponys zur Koppel zu bringen bin ich jahre lang quer durchs Wohngebiet gelaufen. Es hat keinen gestört!

                Kommentar

                • Riesoll
                  • 01.06.2008
                  • 2249

                  #9
                  Das mit dem Wohngebiet definiert sich nicht über die Tatsache, dass "dort Leute wohnen". Das ist in den Bebauungsplänen der Orte festgemacht. Je nach dem wie die Ortslage gewidmet ist. So wie sich das bei Dir anhört ist das ein dörfliches Mischgebiet.
                  Reine Wohngebiete bestehen meistens aus den kleinen 500 m² Grundstücken, wo man sehen kann, was der Nachbar zu Mittag isst - sprich sich gegenseitig auf den Teller schauen kann.
                  Da geben die Katasterämter Auskunft oder man kauft sich dort eine Flurkarte über die Ortslage, da ist verzeichnet, was wie gewidmet ist.

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                  • Fee072
                    • 13.01.2011
                    • 418

                    #10
                    Am besten auf der Gemeinde nachfragen. Auch wo vorher Pferde waren, heißt es nicht automatisch dass man da wieder Pferde halten darf

                    Kommentar

                    • Uniqua
                      • 20.03.2005
                      • 6631

                      #11
                      es war eine allgemeine frage, da hier um uns herum gerade einige landwirtschaftliche gebäude verkauft werden und wir eben mit vielen unterschiedlichen meinungen zur weiteren nutzung, diskutiert haben :-)

                      ...ich hatte behauptet, das wenn man ein älteres haus,zb im randbegiet (wohnen eh mega ländlich ) kauft auf dem stallungen sind, das man darin auch zb jetzt 2 ponys halten darf....die anderen meinten von nicht :-), bin auch von bestandsschutz ausgegangen :-)

                      Kommentar

                      • Fee072
                        • 13.01.2011
                        • 418

                        #12
                        Ist nicht unbedingt gesagt. Wenn mein Verpächter seinen Hof verkauft mit Stallungen und Koppeln...... dürfen dort nicht wieder Pferde gehalten werden.

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                        • #13
                          Wir haben einen ehemaligen Bauernhof in Alleinlage gekauft. 2 ha Weideland haben wir behalten, den Rest verkauft.
                          Von Amts wegen dürfen wir erst mal überhaupt nichts, ausser Katzen besitzen und Blümchen sähen

                          Weder Holzzaun noch Litze darf auf unser Weideland - also dürften wir nicht einmal Schafe halten.
                          Es sei denn, wir würden 3 ha dazukaufen und nachweisen, dass wir das Futter selber herstellen. Dann könnten wir versuchen, eine landwirtschaftliche Nutzung anzumelden, worauf man dann eventuell die Pferdehaltung genehmigen würde. Man beachte die Reihenfolge: erst MÜSSEN wir kaufen, dann könnte es sein, dass...


                          Wir halten trotzdem Pferde und Schafe. Das war uns alles zu kompliziert.

                          Kommentar

                          • spongebob
                            • 03.01.2005
                            • 153

                            #14
                            sowas wie bestandsschutz gibt es gar nicht,
                            weit verbreiteter irrglaube,

                            wir haben hof im aussenbereich, mit ca 1 ha weide von voreigentümer eingezäunt, wollten den zaun erneuern, haben bei bauamt nachgefragt ergebniss:

                            pferde halten im aussenbereich ist kein problem, aber man darf seine weide nicht einzäunen(weil keine landwirtschaft), aber wo kein kläger.....

                            das bauamt erlaubt den alten zaun zu reparieren, aber nicht einen komplett neuen zu errichten(typisch deutsch)

                            Kommentar

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