"Kutschen-Führerschein" in NRW nötig ?

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  • Daisy69
    • 02.04.2010
    • 79

    "Kutschen-Führerschein" in NRW nötig ?

    Hallo liebe Ponyfahrer,

    Wir überlegen im Moment, ob wir uns eventuell ein Pony zu Fahren kaufen sollen.

    Jetzt wollte ich mal fragen, ob man in NRW da irgendeinen Schein ("Kutschen-Führerschein") braucht um ins Gelände fahren zu dürfen.
    Das man zum Fahren auch Ahnung von der Materie haben sollte ist mir schon klar. Aber da könnte man ja einen Kurs o.ä. belegen um die Grundzüge richtig zu lernen.

    Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüße,
    Daisy
    Zuletzt geändert von Daisy69; 22.03.2011, 12:50.
  • charlysgirl
    • 04.09.2006
    • 4402

    #2
    vllt können diese fahrer dir weiterhelfen? ist ja auch arnsberg.


    Fahrkurs 2007 in Arnsberg! Voller Erfolg aller 10 Prüflinge!

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    • #3
      Soweit ich informiert bin muß man seit über 20 Jahren das bronzene Fahrabzeichen haben um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Ohne Fahrabzeichen darf man nur auf Privatgrundstücken fahren.
      Dies gilt aber nicht für ältere Fahrer, die davor schon Erfahrung hatten.
      In jedem Fall ist ein Lehrgang anzuraten, auch wenn Ihr nur auf privaten Feldwegen fahren wollt, auch wenn es "nur" Ponies sind. Ohne fachkundigen Unterricht kann ein Laie nicht beurteilen, ob z.B.das Geschirr sicher ist und auch richtig passt.Da sind schon schlimme Unfälle passiert. Ihr könnt ja versuchen bei einem erfahreren Menschen mal als Beifahrer mitzufahren.Zweispännerfahrer sind immer froh wenn sie Helfer haben die mit Pferden umgehen können.Da kann man auch schon viel lernen.
      Zuletzt geändert von Gast; 19.03.2011, 14:45.

      Kommentar

      • Möppi
        • 14.02.2009
        • 94

        #4
        Also vor 10 Jahren durfte man definitiv noch ohne jegliches Abzeichen fahren, allerdings kann ich jedem nur anraten, zumindest einen Kurs zu besuchen, egal wieviel Erfahrung man mit Pferden/Ponys hat. Ich hatte damals das "Pferd von hinten aufgezäumt" (sprich erst Fahrpony und Kutsche angeschafft und natürlich auch gefahren und dann erst das Kl. Fahrabzeichen gemacht) und ich schäme mich noch heute gegenüber unserem Pony, was ich ihm aus Unwissenheit "angetan" hab (zum Glück kein Unfall etc.). Fahren ist so eine tolle Sache, aber man muß es wirklich lernen oder zumindest von jemand wirklich erfahrenem Anleitung bekommen.

        Lg. Möppi

        Kommentar


        • #5
          Ein Fahrabzeichen ist aus versicherungstechnischer Sicht immer absolut zu empfehlen, wenn es auch nicht "gesetzlich" vorgeschrieben ist. Wie weit würdest du denn fahren wollen? Hier bei uns in der Gegend gibt es auch ganz gute Möglichkeiten... Sinnvoll ist es auch vielleicht zunächst als Beifahrer mitzufahren um viele Handgriffe und das "drumherum" erstmal zu lernen, dann Fahrstunden und dann Fahrabzeichen, ob als Kompaktkurs od. über ein halbes Jahr muss man dann entscheiden (beruflich etc.). Demnächst ein Kompaktkurs in einer der Fahrer-Hochburgen Coesfeld-Lette: ----> http://www.hof-hillebrandt.de/

          Kommentar

          • Beate
            • 09.02.2003
            • 234

            #6
            Möchte ja auch mit unserem Classic Pony fahren. Mir hat man gesagt, Führerschein nicht vorgeschrieben, aber viele Versicherungen nehmen einen nicht ohne Schein.
            Schwein muß man haben....

            http://www.der-schweinestall.de/

            Kommentar


            • #7
              ...meine Ponys sind auch versichert (über meine Haftpfllicht) wenn sie jemand ohne Abzeichen fährt (hab ich schriftlich), allerdings ist dies sicherlich im Zweifelsfalls auch immer von der Höhe des Schadens abhängig inwieweit die dort noch kulant sind und sich ggf. sperren. Trotz alledem ist ein Abzeichen sehr sehr sinnvoll - wenn man nicht schon eh die letzten 20 Jahre einen Vierspänner fährt (Prüfungen nach WBO kann man ja auch ohne Abzeichen fahren), also Fahren ohne Abzeichen geht schon... würd ich aber nicht empfehlen.

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              • #8
                Zitat von Möppi Beitrag anzeigen
                Also vor 10 Jahren durfte man definitiv noch ohne jegliches Abzeichen fahren,
                Ist es möglich, daß es da unterschiedliche Bestimmungen gibt, von Bundesland zu Bundesland?
                Ich hatte es 1987 beim bronzenen Fahrabzeichen in Bayern so gelernt. Auch, daß beim Vierspännerfahren auf öffentlichen Straßen zwei Beifahrer dabei sein müssen, wo einer ein Fahrabzeichen haben müsse. Ich hab das zumindest so in Erinnerung.

                Kommentar

                • chilii
                  • 08.02.2011
                  • 8116

                  #9
                  Es ist vor allem auch wie schon erwähnt eine Versicherungssache.
                  Mit dem Abzeichen kann man im Zweifelsfall nachweisen das man die nötige Sachkenntnis für das ganze auch hat.

                  So sind sie Versicherer etwas besser zu händeln.
                  Ausbildung tut außerdem allen gut und vor allem profitiert das Pferd / die Pferde.

                  Hier gibt es keine gesetzlicher Verpflichtung ein Abzeichen zu haben um im Verkehr fahren zu dürfen, du musst lediglich irgendwie nachweisen können das du die nötige Sachkenntnis hast um ein Gespamm im Verkehr zu bewegen.

                  Zusätzlich von meiner Seite hier noch der Hinweis das es zum Beispiel hier bei uns in Rheinland-Pfalz das Fahren im Wald grundsätzlich nicht erlaubt ist und nur mit Erlaubnis des Eigentümers erfolgen darf.
                  Bei uns - am Stall - drum rum nur Staatswald - muss man sich gegen Geld einen Schein beim Revierförster holen und den immer mit führen!
                  Da müsst ihr euch erkundigen. Hier droht einem bei Zuwiederhandlunge eine Anzeige!

                  Ansonsten allgemein ist das Gespann laut STVO ein Fahrzeug und ist damit grundsätzlich auf Straßen zu bewegen.

                  Hoffe ich war einigermaßen verständlich und konnte dir helfen.

                  lg

                  Kommentar

                  • Möppi
                    • 14.02.2009
                    • 94

                    #10
                    Zitat von Annemarie Beitrag anzeigen
                    Ist es möglich, daß es da unterschiedliche Bestimmungen gibt, von Bundesland zu Bundesland?
                    Ich hatte es 1987 beim bronzenen Fahrabzeichen in Bayern so gelernt. Auch, daß beim Vierspännerfahren auf öffentlichen Straßen zwei Beifahrer dabei sein müssen, wo einer ein Fahrabzeichen haben müsse. Ich hab das zumindest so in Erinnerung.
                    Ok, das ist natürlich ohne weiteres möglich, ich kann nur für Hessen sprechen :-)

                    Kommentar

                    • Daisy69
                      • 02.04.2010
                      • 79

                      #11
                      Danke erstmal für Eure Antworten.
                      Ihr habt mir damit schon sehr weiter geholfen.

                      Liebe Grüße,
                      Daisy

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