Ich wurde im Stall gefragt, ob ich meinen Hänger einmal wöchentlich verleihen würde. Im Prinzip hätte ich nichts dagegen, weil ich ihn nur 1-2 mal im Monat nutze. Der Hänger allerdings ist nicht mehr der Jüngste, war aber noch vor kurzem in der Werkstatt u. beim Tüv. Was muss ich beachten, wie sieht es versicherungstechnisch aus? Sollte man einen Vertag machen, was würdet ihr dafür haben wollen?
Frage zum Hängerverleihen
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also ich würde nen vertrag aufsetzen. klingt vielleicht übertrieben, aber wenn was passiert, ist es eindeutig und schriftlich festgelegt. in der pferde börse sind immer vordrucke zum kopieren drin. in der aktuellen ausgabe auch ein hängerleihvertrag.
diese verträge werden immer von einem/ einer rechtsanwalt/-anwältin aufgesetzt.
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Aslo ganz ehrlich . Wenn der Kaputt ist , ist es deiner . Der Kostet Versicherung und Steuern .
Fahrten in die Tierklinik , lehne ich prinziepiell nicht ab .
Aber es gibt genug gewerbliche Anhängerverleiher für Fahrten zum Turnier oder in die Halle .
Wir hatten unsre Nagelneuen anhänger mal verliehen . Zurück kam er Beschädigt . Aber das war keiner . die hatten vergessen hinten die Stangen einzuhängen . Beide Stangen schlugen während der Fahrt gegen die Trennwannd .es sind Rillen durch das Scheuern in der Trennwand -die Beschichtung beschädigt . nun kann Feuchtigkeit in die Trennwand ziehen .
klar kann man jetz sagen ich stelle mich an . Aber der Anhänger war gerade 3 Tage zugelassen , es stand noch kein Pferd drauf .
Und dann kriege ich zuhören , ich dachte die muss man nur Einhängen wenn ein Pferd drin steht .
Als wir noch keinen Anhänger hatten , haben wir uns immer einen geliehen . Meistens waren die Birnen kaputt also haben wir sie erneuert (auf unsere Kosten ) haben jedersmal 40 € bezahlt . Den Anhänger nach Gebrauch mit der Wurzelbürste geschubbt . Das der ja blitz Blank zurück kam .
Dann haben wir uns einen Gebrauchten gekauft . Den haben wir verliehen unentgeldlich wohl gemerkt . die Krönung war unserer Bekannter . Leiht ihn sich und bracht ihn zurück , ausgespritzt . auf den ersten blick sauber . Wir wollten die Pferde verladen (gehen eigentlich super drauf ) Beide Stuten weigerten sich . Als wir sie endlich drauf hatten , steigen sie in dem anhänger und zereissen die Halfter .
Es war nichts zumachen , sie wieder darauf zubekommen .
Ich habe dann den Anhänger nochmal gereinigt , habe die Gummimatten herraus gezerrt . Und nun kams . Das waren Schweinebrömmel unter . Also ans Telefon , unseren Bekannten gefragt was er gefahren hat . Er hatte Schweine gefahren . Nun war klar warum die beiden da nicht drauf wollten . Ich habe mit Desinfektionmittel + Allzweckreiniger versucht den Geruch da raus zubekommen . Es war nichts mehr zu machen , die beiden wollten da nicht drauf .
Wir haben den Anhänger dann an einen Bauern mit Kühen verkauft . Auf den Neuen anhänger sind die Stuten sofort wieder drauf gegangen .
Also lags am schweine geruch .
Wenn ich noch mal den Anhänger verleihe dann nur gegen Entgeld und mit Vertrag .
Für Schäden hat der Fahrer auf zukommen . Würde allerdings vorher mal die Versicherung fragen , wies mit dem Versicherungsschutz aussieht .
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Ich verleihe nur an Freunde und habe damit noch keine Probleme gehabt, aber der Hänger ist auch schon so um die 9 Jahre (aber technisch einwandfrei und gepflegt). Es gab auch schon Beschädigungen (aber nur kleinere), die hat man mir alle mitgeteilt und die sind auch beseitigt worden. Und damit daß auch bei ordnungsgemäßem Gebrauch Schäden i.S. von Gebrauchsspuren auftreten kann ich leben, vom stehen wird er auch nicht besser.
Ich werde oft ungefragt in Naturalien fürs Verleihen bezahlt (Eier, Honig, Wein, Pferd geputzt und so was)
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Wir bekommen jetzt einen "Stallhänger" - der SB hat einen extra für diesen Zweck angeschafft. Die Preisfindung finden wir ein bisschen schwierig. Was nimmt man denn für so einen Leihänger (Vollpoly m. Sattelkammer) im Raum Düsseldorf pro Tag bzw. Wochenende bzw. Woche ?
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die Raiffeisenmärkte rund um Düsseldorf nehmen zwischen 30-50 Euro pro Tag für nen Doppelhänger.
Ich verleihe meinen Hänger auch prinzipiell nciht mehr, nachdem ich ihn einmal kaputt zurückbekommen habe und als ich das reklamiert und um Beseitigung des Schadens gebeten habe, noch angepampt wurde, dass er es nicht gewesen sei.
Aufgefallen ist es aber erst, als ich das nächste Mal mein Pferd transportieren wollte und vorne mir die Mittelstange um die Ohren flog.
Das hat mir gereicht. Mein Freund darf ihn nehmen, der ist genauso pingelig wie ich und da weiß ich, dass er ihn repariert, wenn was kaputt geht. Ansonsten bekommt ihn keiner mehr. Man kann mich fragen, ob ich ein Pferd für jemanden transportiere, aber mehr ist nicht mehr drin.
Steuern und Versicherung muß ich ja schließlich auch noch bezahlen und haftbar bin ich immer, egal welcher "Depp" das Auto vor dem Hänger fährt.
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Zitat von [bZitat[/b] (pavot @ Juli 30 2006,20:35)]Wir bekommen jetzt einen "Stallhänger" - der SB hat einen extra für diesen Zweck angeschafft. Die Preisfindung finden wir ein bisschen schwierig. Was nimmt man denn für so einen Leihänger (Vollpoly m. Sattelkammer) im Raum Düsseldorf pro Tag bzw. Wochenende bzw. Woche ?Nicht das Reitsystem als solches ist ausschlaggebend, ob sich die Reiterei auf einem Wellenberg oder in einem Wellental befindet, sondern ausschließlich die Art, wie es vom Menschen gehandhabt wird
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Zitat von [bZitat[/b] (Excalibur @ Juli 31 2006,10:14)]Mhm, ich zahle gar keine Steuern(grünes Kennzeichen) u. Versicherung für den Hänger, ist der nicht über das Zugfahrzeug versichert?
Aber du darfst nur Pferde transpotieren . Was machst du wenn ein Anhängerleiher mal die Möbel seiner Oma transportiert ?
Weiss nun nicht genaus wie das Rechtlich aussieht ,aber wäre Vorsichtig , das ich da nicht noch eine übergezogen bekommen von der Justiz.
Sicher ist ein Anhänger über das Zugfahrzeug mitversichert , aber nur wenn er angekuppelt ist und es ist nicht alles abgedeckt .
Was ist wenn er steht ? Oder sich selbstständig macht auf der Autobahn ? -Heißt es dann Gas geben , Pferd mit Anhänger ,wegen evtl Regressansprüche auf der Autobahn lassen und Flüchten .
Eine Kfz-Kasko-Versicherung kann für einen Pferdeanhänger auch sinnvoll sein . Es gibt Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung für Anhänger für Tiere die Sportzwecken dienen.
Die Versicheurng haftet ,je nach Versicherungsvertrag für Folgende Schäden
Versicherungsschutz während des Transportes
Transportmittelunfall
Brand, Blitzschlag, Explosion und höhere Gewalt
Entwendung des Anhängers - insbesondere Diebstahl oder Unterschlagung
Einbruch in den Anhänger
Raub oder Abschlachten in diebischer Absicht
Freizügigkeit bei Pferden im Pferdeanhänger
Keine Festlegung auf einzelne Pferde erforderlich
Eigene Pferde sind im Rahmen vereinbarter Versicherungssummen versichert
Fremde Pferde sind beitragsfrei über die Haftungsversicherung in Höhe von 2.500 EUR (erweiterbar) versichert
Versichert ist das mitgeführte Reitzubehör im Pferdeanhänger
gegen Transportmittelunfall und Brand
Heilbehandlungskosten aufgrund eines versicherten Ereignisses
beitragsfrei bis 25% der Versicherungssumme
Rechtsschutz bei Haftpflichtansprüchen zu mitgeführten fremden Pferden
Habe dir mal was rausgesucht
( http://www.stummer.de/index.html?pro...nhaenger.htm):
Haftpflichtversicherung für Pferdeanhänger
Optional mit Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung
Was passiert nun, wenn es mit dem geliehenen oder gemieteten Pferdeanhänger zu einem Unfall kommt. Bis September 2002 war ein Pferdeanhänger in aller Regel nicht gesondert haftpflichtversichert. Der Pferdeanhänger war über das Zugfahrzeug mitversichert, mit der Folge, dass bei einer Schadensverursachung durch den Anhänger die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges eintrittspflichtig war. Diese gesetzliche Regelung brachte aber Probleme mit sich. Es ereigneten sich wiederholt Unfälle von Zugfahrzeugen mit Anhängern (insbesondere Lkw- und Wohnwagengespanne), bei denen die Geschädigten im wahrsten sinne des Wortes nur hinterher schauen konnten und deshalb nur das Kennzeichen des Anhängers registrieren konnten. Das Kennzeichen des Anhängers unterschied sich jedoch von dem des Zugfahrzeuges. Traten nun die Geschädigten an den Halter des Anhängers heran, so berief er sich darauf, dass er laut Gesetz weder zur Auskunft noch zur Identifikation des Zugfahrzeuges verpflichtet sei. Zur Vermeidung dieser Handhabung änderte bzw. ergänzte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01. August 2002 den § 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort heißt es nun:
Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Seither haftet bei einem Verkehrsunfall nicht nur der Halter des Zugfahrzeuges, sondern auch der Halter des Anhängers. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass die §§ 7 ff. Straßenverkehrsgesetz nicht auf den Straßenverkehr beschränkt sind, sondern für jedes Schadensereignis gelten, das ursächlich mit dem Kraftfahrzeugbetrieb zusammenhängt. Sie beanspruchen daher auch dann Geltung, wenn sich ein Unfall auf einem nicht öffentlichen Weg ereignet.
Die Gesetzesänderung hat keine Folgen, wenn der Halter des Zugfahrzeuges seinen eigenen Pferdeanhänger benutzt. Probleme und Streit können sich aber beim Verleihen oder beim Vermieten von Pferdeanhängern ergeben. Es haften nämlich nunmehr bei einem Unfall der Halter des Pferdeanhängers und der Halter des Zugfahrzeuges als Gesamtschuldner. Ereignet sich also ein Unfall und der Geschädigte notiert sich nur das Kennzeichen des Anhängers, so ist der Halter des Anhängers bzw. dessen Versicherung bei entsprechendem Unfallhergang zur Begleichung des Schadens verpflichtet. Zwar hat der Halter des Anhängers ein Rückgriffsrecht gegen den Halter und den Fahrer des Zugfahrzeuges, wenn der Schaden ausschließlich durch die Fahrweise oder einem Schaden an dem Zugfahrzeug verursacht worden ist, aber die Durchsetzung dieses Anspruches und das Risiko der Realisierbarkeit der Schadensersatzforderung trägt der Halter bzw. die Versicherung des Anhängers.
Aus den vorgenannten Gründen ist jedem, der in Betracht zieht, seinen Pferdeanhänger mit oder ohne Entgelt einer anderen Person zur Verfügung zu stellen, zu raten, schriftlich festzuhalten, an wen der Anhänger in welchem Zeitraum verliehen worden ist. Des weiteren sollte eine Anhängerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um so das Haftungsrisiko versicherungstechnisch auszuschließen. Die Versicherung tritt immer dann ein, wenn der Anhänger, egal mit welchem Zugfahrzeug, einen Schaden verursacht hat. Durch eine solche Haftpflichtversicherung sind jedoch nicht die Schäden abgedeckt, die an dem Anhänger selbst entstanden sind. Auch die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, selbst wenn es sich um eine Vollkaskoversicherung handelt, tritt nicht für Schäden an dem mitgeführten Anhänger ein. Aus diesem Grunde ist zu überlegen, eine zusätzliche Fahrzeugversicherung für den Pferdeanhänger abzuschließen. Eine solche Versicherung kann als Vollkaskoversicherung vereinbart werden. Falls keine solche Versicherung besteht, hätte das zur Folge, dass der Fahrer des unfallverursachenden Zugfahrzeuges die Schäden an dem Pferdeanhänger persönlich tragen müsste.
Zur Eigenen Sicherheit sollte also jeder eine Versicherung für seinen Anhänger haben .
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