Pensionsstall - fristlos kündigen?

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  • Gandhi97
    • 25.02.2004
    • 888

    Pensionsstall - fristlos kündigen?

    Hallo,

    ich will/muss aus inneren Zwängen meinen bisherigen Stall verlassen. Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, der Stallbesitzer meinte, als ich kam, ich solle ihm halt netterweise ein paar Wochen vorher Bescheid geben, wenn ich vor habe zu gehen.
    Ich hätte triftige Gründe für eine fristlose Kündigung, und möchte auch nicht erst in ein paar Wochen gehen. (Und nett war er zu mir auch nicht.)

    Muss ich ihm schriftlich kündigen?
    Oder reicht mündlich? (für mich sicherer wäre vermutlich schriftlich?)
    Oder kann ich theoretisch auch einfach mein Pferd einpacken und gehen, da es ja keinen Vertrag gibt?

    Danke für Infos!!!
    Zuletzt geändert von Gandhi97; 22.03.2009, 20:05. Grund: Buchstabendreher
  • pavot
    • 27.07.2003
    • 1331

    #2
    Also in Deutschland gilt wie auch woanders: Verträge sind einzuhalten. Und Verträge bedürfen nicht in allen Fällen der Schriftform. Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten entspricht glaube ich der gesetzlichen Frist - und die gilt immer dann, wenn nichts abweichendes vereinbart wurde.

    Und mal ganz vom Gesetzestet abgesehen und ohne zu wissen, welche Gründe du genau für eine fristlose Kündigung hast (ein nicht netter SB gehört auf jeden Fall NICHT dazu :-) ) - ich kann vollkommen verstehen, dass der SB gern vorher gewusst hätte, dass du gehen willst, denn dann hätte er vielleicht die Box schon wieder vermieten können.

    Kommentar

    • Gandhi97
      • 25.02.2004
      • 888

      #3
      Zitat von pavot Beitrag anzeigen
      Und mal ganz vom Gesetzestet abgesehen und ohne zu wissen, welche Gründe du genau für eine fristlose Kündigung hast (ein nicht netter SB gehört auf jeden Fall NICHT dazu :-) ) - ich kann vollkommen verstehen, dass der SB gern vorher gewusst hätte, dass du gehen willst, denn dann hätte er vielleicht die Box schon wieder vermieten können.
      Das ist mir schon klar, und kann ich auch gut verstehen. Aber wie gesagt, es sind sehr triftige Gründe, sodass ich auch baldmöglichst gehen möchte. (Sonst würde ich auch die Fristen einhalten.)
      Ich möchte vor allem wissen, WIE ich das angehe. Aber vermutlich ist dann schriftlich der beste Weg. Mit Auflistung aller Punkte und Zeitpunkt, an dem ich gehen werde?



      Ach ja, das "nicht nett" bezog sich nur auf seine netterweise etwas vorher und ist nicht der Kündigungsgrund.

      Kommentar

      • pavot
        • 27.07.2003
        • 1331

        #4
        Klar - nur egal wie du es machst, es verhindert nicht, dass der SB möglicherweise glaubt, dass du trotzdem eine Kündigungsfrist einzuhalten hast und dass er versucht seine Ansprche gerichtlich durchzusetzen. Die Beurteilung, ob deine Gründe für eine fristlose Kündigung ausreichen läge dann bei Gericht. Anwaltskosten, Gerichtskosten, ungewisser Ausgang..... oft ist es da besser, sich irgendwo in der Mitte zu einigen und einen haken dran zu machen.

        Kommentar

        • Flaemmli
          • 30.07.2007
          • 1525

          #5
          Zitat von Gandhi97 Beitrag anzeigen
          Es gibt keinen schriftlichen Vertrag, der Stallbesitzer meinte, als ich kam, ich solle ihm halt netterweise ein paar Wochen vorher Bescheid geben, wenn ich vor habe zu gehen.
          Das ist ein mündlicher Vertrag und sollte eingehalten werden.

          Zitat von Gandhi97 Beitrag anzeigen
          Ich hätte triftige Gründe für eine fristlose Kündigung, und möchte auch nicht erst in ein paar Wochen gehen. (Und nett war er zu mir auch nicht.)
          Die Frage ist, ob die triftigen Gründe rein subjektiv empfunden werden oder ob sie vor Gericht bestand hätten.

          Würde an Deiner Stelle - um unnötigen Ärger zu vermeiden, der oft unabsehbar teuer werden kann - versuchen, mit dem SB ein Gespräch zu führen, in dem Du ihm/ihr Deine Gründe für einen sofortigen Auszug erklärst. Da Du ja bereits erwähnt hast, daß die vereinbarte Kündigungsfrist "einige Wochen vorher" ist, wird ein vernünftiger SB Dich gehen lassen, denn in 2 bis 3 Wochen wärst Du ja dann ohnehin weg.
          www.flaemmli.de
          ------------------------------------------------
          Man muß den Weg gehen, um zu wissen, was der Weg ist!
          ------------------------------------------------
          Avatar: meine beiden Mädels (Schimmel: Lucky Lionell x Flacon x Bajar, Rappe: Landjonker x Grannus x Waidmannsruf)

          Kommentar

          • baghira
            • 21.11.2006
            • 388

            #6
            Zitat von pavot Beitrag anzeigen
            Also in Deutschland gilt wie auch woanders: Verträge sind einzuhalten. Und Verträge bedürfen nicht in allen Fällen der Schriftform. Eine Kündigungsfrist von 3 Monaten entspricht glaube ich der gesetzlichen Frist - und die gilt immer dann, wenn nichts abweichendes vereinbart wurde.

            Und mal ganz vom Gesetzestet abgesehen und ohne zu wissen, welche Gründe du genau für eine fristlose Kündigung hast (ein nicht netter SB gehört auf jeden Fall NICHT dazu :-) ) - ich kann vollkommen verstehen, dass der SB gern vorher gewusst hätte, dass du gehen willst, denn dann hätte er vielleicht die Box schon wieder vermieten können.
            Das ist so nicht richtig!In Deutschland gilt Vertragsfreiheit, und mündliche Verträge gelten wie schriftliche! Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, fraglich ist zunächst, welchen Vertrag du geschlossen hast (Dienst-/Werkvertrag, gemischer Vertrag) und danach richtet sich die Kündigungsfrist! Wenn du Gründe für eine frsitlose Kdg hast, dann mach doch einfach davon Gebrauch, wenn du den Stall so schnell wie möglich verlassen willst (bitte denk dran dass man evtl Mängel vorher anzeigen muss) oder such doch am Besten das Gespräch mit deinem Stallbesitzer: Viele SB haben kein Interesse an unzufriedenen Kunden auf ihrem Hof!

            Kommentar

            • Gandhi97
              • 25.02.2004
              • 888

              #7
              Zitat von baghira Beitrag anzeigen
              bitte denk dran dass man evtl Mängel vorher anzeigen muss
              also dies habe ich gemacht, auch unter Zeugen, aber nur mündlich. (Hierfür wurde ich für wohl ein bisschen dumm und/oder ängstlich dargestellt, was ich unter "nicht nett" oben gemeint hatte, aber ist nicht der eigentliche Kündigungsgrund.)


              Da ich davon ausgehe, dass es sich um einen Mietvertrag handelt, habe ich mich hier informiert (unten).
              Demnach sind Nichteinhaltung von Bestandteilen des Mietvertrags:
              • Nichtgewährung des Gebrauchs
              • Gesundheitsgefährdung
              • Verletzung der Vermieterpflichten
              Mein Problem ist, dass Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen/eingehalten werden, wodurch ich die Gesundheit v.a. anderer Personen gefährdet sehe. Das kann ich leider nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, wenn deshalb etwas passiert, und kann deshalb u.a. die Reithalle nicht für an sich dafür vorgesehene Zwecke nutzen. Und ist es nicht eine Verletzung der Vermieterpflichten, wenn nicht dafür gesorgt wird, dass Hallenregeln eingehalten werden? Diese Hallenregeln hängen übrigens nicht (mehr) an den Toren aus, dort findet man lediglich den Hinweis, dass man, wenn man sie einsehen wolle, sich an xy wenden solle.


              Danke schonmal für eure Beiträge!

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              • rooby94
                PREMIUM-Mitglied
                • 08.03.2006
                • 12634

                #8
                ich sehe das ganze jetzt ja mal wieder aus sicht des stallbetreibers....

                wenn bei uns jemand akut gehen möchte, dann soll er das tun. sonst ist mir die luft zu stickig, das färbt leider auf alle anderen ab. OBWOHL wir schriftliche verträge mit mindestens 4 wochen frist haben.

                deine o.a. gründe kann man jetzt wieder als nichts handfestes auslegen. hört sich doch ehrlich gesagt etwas wischiwaschi an.
                wenn du jedem ärger aus dem weg gehen willst, geh zum stallbetreiber und klär das ganze mit ihm PERSÖNLICH !

                Kommentar


                • #9
                  Hast Du denn schon mit dem SB über die Kündigung gesprochen? Vielleicht hat er ja sogar schon jemanden in der 'Warteschleife'? In vielen Ställen drängeln sich derzeit die Einsteller förmlich jedenfalls ist das in mindestens drei der Ställe der Fall die wir im Moment mit Pferden frequentieren. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Du um die Kündigungsfrist drumherumkommst. Auf einen Rechtsstreit würde ich es jedenfalls wegen 3 Monaten Leermiete (den vollen Preis musst Du ja wohl nicht bezahlen wenn Dein Pferd gar nicht drinsteht?) keinesfalls ankommen lassen. Läuft doch meist nur auf einen Vergleich hinaus den man mit etwas gutem Willen auch außergerichtlich hätte finden können und zwar ohne noch Gerichte und Anwälte damit zu beschäftigen.

                  Kommentar

                  • Gandhi97
                    • 25.02.2004
                    • 888

                    #10
                    Mit dem SB habe ich noch nicht geredet, bin erst in ein paar Tagen wieder im Stall. Dann werde ich das auch tun. Möchte aber natürlich gut vorbereitet sein und Bescheid wissen.
                    Auf einen Rechtsstreit möchte ich es auch keinenfalls anlegen. Nur leider kann das ja auch unerwartet von der anderen Seite kommen, weshalb ich eben gerne auf der sicheren Seite wäre. Habe ich leider schon selbst erleben dürfen, und auch wenn man nur Zeuge und/oder im Recht ist, ist das keine schöne Sache.
                    Ach ja, da ich eine begehrte Paddockbox habe, wird sicher jemand aus Nicht-Paddock-Boxen nachrücken, insofern wäre meine Box schnell wieder belegt (die vom Nachrücker eventuell nicht sofort).

                    Auf die genaueren Gründe möchte ich hier nicht öffentlich eingehen.

                    Danke für konstruktive Beiträge!

                    Kommentar

                    • pavot
                      • 27.07.2003
                      • 1331

                      #11
                      Zitat von baghira Beitrag anzeigen
                      Das ist so nicht richtig!In Deutschland gilt Vertragsfreiheit, und mündliche Verträge gelten wie schriftliche!
                      Ich hab nichts geteiliges behautptet.....

                      Zitat von baghira Beitrag anzeigen
                      Eine gesetzliche Frist gibt es nicht,
                      Das stimmt ja so nicht. Für ein Mietverhältnis ist durchaus im BGB festgelegt, welche Kündigungsfristen für die beiden Parteien grundsätzlich geregelt sind. Abweichungen hierzu sind im Vertrag möglich, jedoch nur innerhalb des vom Gesetzes vorgegebenen Rahmens. So darf z.B. der Mieter nicht schlechter gestellt werden, als es das Gesetz vorsieht. Nachzulesen im BGB §573c.

                      Zitat von baghira Beitrag anzeigen
                      fraglich ist zunächst, welchen Vertrag du geschlossen hast (Dienst-/Werkvertrag, gemischer Vertrag) und danach richtet sich die Kündigungsfrist!
                      *zustimmung* - ich bin aufgrund der Schilderung der TE davon ausgegangen, dass es ein Mietvertrag ist (zur Auswahl steht hier im allgemeinen noch der Verwahrvertrag, das ist aber eher nicht die herrschende Meinung)

                      Zitat von baghira Beitrag anzeigen
                      Wenn du Gründe für eine frsitlose Kdg hast, dann mach doch einfach davon Gebrauch, wenn du den Stall so schnell wie möglich verlassen willst (bitte denk dran dass man evtl Mängel vorher anzeigen muss) oder such doch am Besten das Gespräch mit deinem Stallbesitzer: Viele SB haben kein Interesse an unzufriedenen Kunden auf ihrem Hof!
                      *zustimmung*

                      Kommentar

                      • baghira
                        • 21.11.2006
                        • 388

                        #12
                        Zitat von pavot Beitrag anzeigen

                        Das stimmt ja so nicht. Für ein Mietverhältnis ist durchaus im BGB festgelegt, welche Kündigungsfristen für die beiden Parteien grundsätzlich geregelt sind. Abweichungen hierzu sind im Vertrag möglich, jedoch nur innerhalb des vom Gesetzes vorgegebenen Rahmens. So darf z.B. der Mieter nicht schlechter gestellt werden, als es das Gesetz vorsieht. Nachzulesen im BGB §573c.
                        Sorry, hab mich da wohl mißverständlich ausgedrückt: Man sollte halt erstmal schauen um welchen Vertrag es sich handelt, und danach richtet sich ja dann die Kdgsfrist. Wollte dich auch nicht angreifen oä!
                        Nach wie vor bin ich der Ansicht, man sollte das persönliche Gespräch mit dem SB suchen, bevor man auf seinem Recht beharrt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das meist so am besten läuft!

                        Kommentar

                        • pavot
                          • 27.07.2003
                          • 1331

                          #13
                          Zitat von baghira Beitrag anzeigen
                          Sorry, hab mich da wohl mißverständlich ausgedrückt: Man sollte halt erstmal schauen um welchen Vertrag es sich handelt, und danach richtet sich ja dann die Kdgsfrist. Wollte dich auch nicht angreifen oä!
                          Nach wie vor bin ich der Ansicht, man sollte das persönliche Gespräch mit dem SB suchen, bevor man auf seinem Recht beharrt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das meist so am besten läuft!
                          Ja ja - das hab ich auch nicht so verstanden. Wir sind uns absolut einig :-)

                          Kommentar

                          • kamoroso
                            • 23.07.2006
                            • 366

                            #14
                            Stallkündigungen

                            Hallo,

                            habe hierzu auch eine Frage. Ich habe meine Box fristgemäss 1 Monat vorher gekündigt. Da wir auch nicht länger mit unserem Pferd in diesem Stall bleiben wollten, sind wir zum 15. in einen anderen Stall gwechselt. Unsere Box war den Tag danach sofort wieder mit einem anderen Pferd belegt, obwohl wir ja jederzeit wieder mit unserem Pferd zurückkommen hätten könne. Kann man da was machen ? Halbe Boxenmiete zurückverlangen bzw. mind. Geld für halben Monat Leerbox. Wer weiß da Bescheid ??

                            Kommentar


                            • #15
                              ... würde mich auch interessieren.
                              Bekannte müssen noch einen Monat für die leere Box bezahlen, obwohl zwischenzeitlich für mind. 2 Wochen ein anderes Pferd, das einer der anderen Einsteller zum Probieren da hatte darin eingestellt war.
                              Anschließend hat der SB Heu und Späneballen in der Box gelagert.
                              Muß die Box leer bleiben, wenn sie vom Vorherigen Mieter noch bezahlt wird ?

                              Kommentar

                              • Flaemmli
                                • 30.07.2007
                                • 1525

                                #16
                                Zitat von kamoroso Beitrag anzeigen
                                Hallo,

                                habe hierzu auch eine Frage. Ich habe meine Box fristgemäss 1 Monat vorher gekündigt. Da wir auch nicht länger mit unserem Pferd in diesem Stall bleiben wollten, sind wir zum 15. in einen anderen Stall gwechselt. Unsere Box war den Tag danach sofort wieder mit einem anderen Pferd belegt, obwohl wir ja jederzeit wieder mit unserem Pferd zurückkommen hätten könne. Kann man da was machen ? Halbe Boxenmiete zurückverlangen bzw. mind. Geld für halben Monat Leerbox. Wer weiß da Bescheid ??
                                Naja, kann man ja zumindest mal fragen. Wie das rechtlich ist weiß ich nicht. Aber man kann eine Wohnung auch nicht doppel vermieten , auch wenn der eigentliche Mieter schon vorzeitig ausgezogen ist!!! Der Mietvertrag läuft normalerweise bis zur Kündigungsfrist und muß auch bis zur dieser Frist gezahlt werden (es sei denn es wurde vorher etwas anderes vereinbart).
                                Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall. Habe fristlos wegen (für mich) unhaltbarer Zustände gekündigt. Die SB wollten dann die 3 Monate Kündigungsfrist durchsetzen und das Geld noch für die 3 Monate kassieren. Habe dann aber erfahren, daß "meine Box" wieder belegt war. Habe daraufhin meinen Standpunkt wie oben geschildert (von wegen doppel Boxenmiete kassieren) nochmal vorgebracht. Wollten die SB natürlich nicht akzeptieren. Habe dann den Vorschlag gemacht, das doch vor Gericht zu klären. Danach nie wieder was von den SB's diesbezüglich gehört.
                                www.flaemmli.de
                                ------------------------------------------------
                                Man muß den Weg gehen, um zu wissen, was der Weg ist!
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                                • kamoroso
                                  • 23.07.2006
                                  • 366

                                  #17
                                  Stallkündigungen

                                  Wiß hier keiner über so was Bescheid ??? Schade

                                  Kommentar

                                  • oldenburger dressurpferde
                                    • 28.03.2009
                                    • 2638

                                    #18
                                    also du musst keine miete zahlen,für eine box,die schon wieder vermietet ist!!!!!auf keinen fall!!!!!!
                                    so einen "fall" hatten wir.

                                    Kommentar

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