Hallo zusammen, vor unserem Grundstück verlief ein Drainungsgraben, dieser wurde im Zuge des Straßenausbaus verrohrt und mit Schotter zugeschüttet, um einen ca 2,50m breiten Parkstreifen zu schaffen. Soweit so gut. Der aufgeschütte Graben liegt nun bis zu 50 cm über dem Niveau unseres Grundstücks. Die uns zugewante Grabenkannte des frühereren Grabens war bündig, wenn nicht tiefer. Das Grundstück wird landwirtschaftlich genutzt. Ach ja - zu unserer Seite wurde abgeböscht.
Ist das zulässig?
Kennt sich hier jemand mit sowas aus?
GA
Ist das zulässig?
Kennt sich hier jemand mit sowas aus?
GA