eine neue Idee damit Turnierreiten weiter "Spaß " macht

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  • antigone1406
    • 16.06.2008
    • 148

    eine neue Idee damit Turnierreiten weiter "Spaß " macht

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  • Furioso-Fan
    • 12.08.2004
    • 10945

    #2
    Und die Ausnahmegenehmigung kostet dann wieder wieviel?
    Da sind sie erfinderisch, unsere lieben PolitikerInnen...

    Kommentar

    • antigone1406
      • 16.06.2008
      • 148

      #3
      Was der Spaß dann kosten soll, hab ich noch nicht herausgefunden. ....aber allein dass wir zusätzlich zu den neuen Kosten pro Turnier am Sonntag in der Datenerfassung auftauchen finde ich nicht ganz so lustig - Stichwort Pferdesteuer
      was mich daran auch interessieren würde ist, ob die FN zu dem Thema eine Meinung hat

      Kommentar

      • Browny
        • 13.11.2009
        • 2640

        #4
        wie ist das denn, wenn man sein Pferd in die Klinik bringen muss??

        Kommentar

        • Suomi
          • 04.12.2009
          • 4284

          #5
          mal ganz ruhig bleiben. Betrifft LKW bis 3,5 Tonnen. Und nur MIT Anhänger. Ohne darfst Du fahren. Ebenso darfst Du mit einem LKW bis 7,5 Tonnen fahren, lediglich nicht, wenn dieser LKW einen Anhänger dran hat. Insofern ist das dieselbe Regelung wie im Güterverkehr.

          Wenn Du einen normalen PKW, oder einen Geländewagen hast, ist das überhaupt kein Problem!

          Klar gibt es Profis oder Semi-Profis die mit LKW UND Anhänger fahren. Aber das Gros der Turnierreiter betrifft o.g. Regelung definitiv nicht!

          Kommentar

          • King George
            • 05.02.2008
            • 1617

            #6
            das ist doch aber schon immer so ? Alles was LKW ist darf am Sonntag nicht mit Anhänger gefahren werden.....
            "Shettys sind keine Pferde, sondern verkleidete Hobbits und somit nicht in der Wertung.
            Außerdem bist du selbst schuld, wenn du versuchst, dich mit einer höheren Intelligenz anzulegen."

            Kommentar

            • Super Pony
              • 05.11.2011
              • 5012

              #7
              Aber das galt nicht wenn der LKW als Sonder KFZ eingetragen war (wie fast jede Pferde LKW)
              http://www.super-pony.de

              Kommentar

              • Paula1982
                • 05.11.2013
                • 6

                #8
                Zitat von Suomi Beitrag anzeigen
                ... oder einen Geländewagen hast...
                Diese Geländewagen haben allerdings meist eine LKW Zulassung und sind dann wieder betroffen.

                Kommentar

                • Sarah-Marie
                  • 13.07.2009
                  • 418

                  #9
                  Zitat von Paula1982 Beitrag anzeigen
                  Diese Geländewagen haben allerdings meist eine LKW Zulassung und sind dann wieder betroffen.
                  Die wenigsten Geländewagen bekommen heute noch eine LKW-Zulassung. Das Ganze wurde 2005 meine ich schon stark eingedämmt (z.B. Pickup 2 Sitzer bekommen sie noch oder wenn man beweist, dass der Pickup-Doppelkabiner mehr Ladefläche hat als Sitzfläche.

                  Die LKW-Zulassung hat man ja gehabt, um die Steuer zu sparen, dann kostete sie nur 172 statt irgendwas mit 400 Euro für einen größeren Diesel.

                  Natürlich darf man damit dann sonntags keinen Hänger bewegen.

                  Wir haben damals für die Sonntagsfahrerlaubnis 150 Euro gezahlt (NRW). Sie gilt für ein Jahr.
                  Mit dem ganzen Aufwand auf dem Ordnungsamt (was? sowas haben wir noch nie ausgestellt?)und weil wir hinterher ein Hardtop auf den Pickup gemacht haben, haben wir dann den Wagen doch als PKW eintragen lassen und dann eben den höheren Steuersatz gezahlt.
                  Wir sind auch niemals kontrolliert worden, doch Bekannte mussten ihre Pferde ausladen und abhängen und ein anderes Zugfahrzeug kommen lassen (VW-Bus mit zwei Sitzen, Firmenwagen).
                  Ergo, wenn man sonntags in die Klinik muss, wird man garantiert jemanden finden, der ein Zugfahrzeug hat, das Sonntags einen Hänger ziehen darf.

                  Kommentar

                  • Suomi
                    • 04.12.2009
                    • 4284

                    #10
                    @Paula - also meiner nicht. War das nicht mal so, dass die Leute meinten, es ist günstiger den Geländewagen als LKW zuzulassen um Steuern zu sparen? Und das Finanzamt dieses Schlupfloch gestopft hat? Von Haus aus ist doch kein Geländewagen = LKW Zulassung?

                    Edit - Sarah-Marie hat's ja schon schön erklärt

                    Kommentar

                    • King George
                      • 05.02.2008
                      • 1617

                      #11
                      ja, aber das eine was man will (steuern sparen) das andere was man muss (sonntags eben nicht fahren oder das geld in eine ausnahmegenehmigung stecken)

                      ich finde das ist jammern auf hohem niveau ;-)
                      "Shettys sind keine Pferde, sondern verkleidete Hobbits und somit nicht in der Wertung.
                      Außerdem bist du selbst schuld, wenn du versuchst, dich mit einer höheren Intelligenz anzulegen."

                      Kommentar

                      • Paula1982
                        • 05.11.2013
                        • 6

                        #12
                        Zitat von Suomi Beitrag anzeigen
                        @Paula - also meiner nicht. War das nicht mal so, dass die Leute meinten, es ist günstiger den Geländewagen als LKW zuzulassen um Steuern zu sparen? Und das Finanzamt dieses Schlupfloch gestopft hat? Von Haus aus ist doch kein Geländewagen = LKW Zulassung?

                        Edit - Sarah-Marie hat's ja schon schön erklärt
                        Hier oben in SH und MV sind alle, die ich kenne noch als LKW zugelassen, ganz teil davon erst in den letzten 2 Jahren gekauft. Dass was Sarah-Marie meint mit dem Verhältnis Ladefläche - Sitzkapazität betrifft nur das Steuerrecht. Da gab es und gibt es immer wieder Streitigkeiten mit dem Finanzamt jetzt Zoll. Es gibt dazu aber mittlerweile auch Urteile.
                        Welche Unterschiede es zw. Zulassung als LKW und PKW (abgesehen vom Fahrverbot) weiß ich nicht. Das könnte ev. jemand anderes erklären?

                        Kommentar

                        • King George
                          • 05.02.2008
                          • 1617

                          #13
                          man lässt als lkw zu um steuern zu sparen (mancht bei einem diesel ja auch viel aus) aber dann muss man mit den konsequenzen leben ;-) das man sonntags nicht fahren darf

                          auch einen lkw lässt man als sonder kfz zu um steuern zu sparen,,,,,
                          "Shettys sind keine Pferde, sondern verkleidete Hobbits und somit nicht in der Wertung.
                          Außerdem bist du selbst schuld, wenn du versuchst, dich mit einer höheren Intelligenz anzulegen."

                          Kommentar

                          • Sarah-Marie
                            • 13.07.2009
                            • 418

                            #14
                            Wie King George auch bereits schrieb:
                            Es betrifft eben NICHT NUR das Steuerrecht. Wenn ich meinen Wagen als LKW zulasse, zahle ich weniger Steuern. Ich DARF dann eben sonntags NICHT ohne Sonntagsfahrerlaubnis einen Hänger ziehen!

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