Süddeutsche Ponyhengstkörung 22./23. März 2024 im Haupt- und Landgestüt Marbach

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    Süddeutsche Ponyhengstkörung 22./23. März 2024 im Haupt- und Landgestüt Marbach


    11.12.2023
    22./23. März 2024 im Haupt- und Landgestüt Marbach



    Der Pferdezuchtverband Baden-Württemberg ist im Jahr 2024 Ausrichter der Süddeutschen Hengstkörung und Hengstanerkennung für Pony-, Kleinpferde- und Spezialpferderassen in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Deutsches Sportpferd (AG DSP). Die findet am 22./23. März 2024 im Haupt- und Landgestüt Marbach statt.
    Die Ponyhengste bewerben sich dabei um den Titel „süddeutsch gekört“ bzw. „süddeutsch anerkannt“ und stellen sich einer fachkundigen Körkommission, die die Hengste aus der Sicht der Stutenbesitzer im Sinne der Zuchtverbesserung bewertet. Nur Hengste, die einen Zuchtfortschritt in den Merkmalen Reit- oder Fahreignung, Körperharmonie und Haltbarkeit des Fundaments erwarten lassen, sollten unter Berücksichtigung der rassetypischen Merkmale zur Zucht zugelassen werden.
    Zur Körung zugelassen sind noch nicht gekörte drei- bis vierjährige Hengste (Jahrgang 2021 und 2020), sowie ältere, noch nicht gekörte Hengste der von den AG DSP-Verbänden betreuten Rassen (ausgenommen Süddeutsches Kaltblut, Schwarzwälder Kaltblut, Noriker, Rheinisch-Deutsches Kaltblut, Pfalz-Ardenner Kaltblut, Freiberger, Islandpferd). Für Hengste der Rassen Haflinger und Edelbluthaflinger findet eine regionale Körung und Anerkennung statt, Die Eltern der Hengste müssen in der Hauptabteilung des jeweiligen Zuchtbuches eingetragen sein. Für fünfjährige und ältere Hengste muss der Nachweis der erfolgreich abgelegten Leistungsprüfung gemäß Zuchtprogramm der Rasse vorgelegt werden.
    Alle Hengste müssen einen aktuellen Impfschutz gegen Influenza nachweisen. Hengste, die aufgestallt werden benötigen zusätzlich einen Impfschutz gegen Herpes.
    Der Hengstbesitzer muss Mitglied in einem AG DSP-Mitgliedsverband sein. Die Anmeldung zur Körung / Anerkennung ist mit den erforderlichen Unterlagen über die Mitgliedsverbände an die Geschäftsstelle des Pferdezuchtverbandes Baden-Württemberg (sailer@pzvbw.de) zu richten. Nennungsschluss ist der 23. Februar 2024.



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