@ kuddel, wie läuft das mit dem Transponder? Muss ich erst bezahlen und die Rechnung bei der TSK einreichen, oder sage ich dem TA-Rechnung bitte an die TSK? Danke
Tierseuchenkasse Beiträge
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Zitat von quirinia Beitrag anzeigen@ kuddel, wie läuft das mit dem Transponder? Muss ich erst bezahlen und die Rechnung bei der TSK einreichen, oder sage ich dem TA-Rechnung bitte an die TSK? Danke
Die schicken sie dir zu . das einsetzen vom Ta ist dein Problem . Keine Transponde r vom Ta -direkt von der Tierseuchenkasse
.
Kennzeichnung der Tiere
Von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse werden die Kosten übernommen, die bei der amtlichen Kennzeichnung von Tieren entstehen sowie Rechtsvorschriften der EU, des Bundes oder des Landes die Kennzeichnung und Registrierung vorschreiben. Im Einzelnen sind das die Kosten für Ohrmarken, Ohrmarkenzuteilung und die entsprechende Registrierung der jeweiligen Tiere.
Im Einzelnen betrifft das die Tierarten:
- Rind,
- Schwein,
- Schaf,
- Ziege und
- Pferd.
Zusätzlich werden auch die Kosten für Ohrmarken übernommen, wenn es sich um Kennzeichnung von Tieren im Rahmen weiterer freiwilliger, amtlicher Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen handelt. Dabei wird eine besondere Entscheidung des Vorstandes getroffen.
Weitere Informationen über die Viehverkehrsverordnung und die Ohrmarkenbestellung finden Sie auf der Seite des VIT Verden.
Die Niedersächsische Tierseuchenkasse informiert über die Transponderkennzeichnung bei Einhufern.
Nach dem 01.07.2009 geborene Fohlen von Einhufern (Pferde, Esel, Maulesel) müssen nach EU-Recht und auch nach nationalem Recht mit einem amtlichen Transponder (Chip) gekennzeichnet werden. Die Transpondernummer ist im Pferdepass zu erfassen.
Für Pferde, für die in der Vergangenheit noch kein Pass ausgestellt wurde und die vor dem 01.07.2009 geboren sind, sind der Pferdepass und die Transponderkennzeichnung nunmehr ebenfalls vorgeschrieben.
Gemäß der Neufassung der Viehverkehrsordnung (ViehVerkV) vom 03.03.2010 hat der Pferdehalter, d. h. derjenige, in dessen Obhut und Verfügungsgewalt sich das Tier befindet, Fohlen von
- einem Tierarzt,
- einer unter Aufsicht eines Tierarztes stehenden Person oder
- einer sachkundigen Person, unter Aufsicht einer anerkannten Zuchtvereinigung oder internationalen Wettkampforganisation
mit einem amtlich ausgegebenen Transponder kennzeichnen zu lassen. Als sachkundige Personen gelten auch die Brennmeister der Zuchtverbände.
Die amtliche Kennzeichnung muss in jedem Fall mit einem Transponder erfolgen. Daneben ist für Zuchtpferde zusätzlich auch weiterhin der Schenkelbrand zulässig.
Die Codierung für die letzten 15 Ziffern des Transponders sind einheitlich vorgegeben: 3 Ziffern für Deutschland (276), 2 für die Tierart Einhufer (02) sowie 10 für die individuelle Tier-Nr. Er wird ausschließlich durch beauftragte Stellen ausgegeben, die in jedem Bundesland von der obersten Veterinärbehörde benannt werden! Nach in Kraft treten der Viehverkehrsverordnung wurde in Niedersachsen VIT Verden als Transponderausgebende Stelle benannt.
In Niedersachsen übernimmt die Tierseuchenkasse als Beihilfe die Kosten für den amtlichen Transponder. Im Zusammenhang mit der Beihilfegewährung für amtliche Transponder prüft die Nieders. Tierseuchenkasse in jedem Einzelfall, ob die Pferdehaltung gemeldet und der Beitrag gezahlt wurde.
Bei VIT können Zuchtverbände mit Sitz in Niedersachsen und niedersächsische Pferdehalter ihren voraussichtlichen Jahresbedarf an Transpondern bestellen. Zu weiteren Informationen und dem Bestellformular gelangen Sie über diesen Link.
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b) Brenngebühr für Fohlen (für Brennbeauftragte) 7,50 EUR
c) Registrierung von Fohlen einschl. injizieren eines ISO-Transponders mit 15stelligem
Nummerncode
17,--EUR
d) Registrierung von Fohlen mit bereits injiziertem ISO-Transponder 13,--EUR
Was nimmt ein Ta dafür ???
Der Brennbeauftragte kommt in Hannoland ja eh.
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Ich habe ja auch schon das Internet durchforstet:
Auf der Seite der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg steht: "Merke:
Nicht der Eigentümer, sondern der tatsächliche Besitzer der Tiere ist meldepflichtig, also z.B. der Verantwortliche des Reitstalls oder der Tierpension.
"
Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2013
Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg hat am 05.11.2012 folgende Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2013 beschlossen.(Diese gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde):
(1)Für jedes Pferd (dazu gehören Groß- und Kleinpferde, Ponys, Fohlen)
je Tier 4,00 €
Da ich ja leider das Gefühl habe, dass sich meine Stallbesitzerin gerne was dazu 'verdient' , habe ich zur Sicherheit noch eine E-Mail an die Tierseuchenkasse geschrieben und nachgefragt wie das nun ist, wenn ich die geforderten 5€ pro Pferd meiner Stallbesitzerin nicht zahle. Die hat zur mir gemeint, wenn ich ihr die 10€ für meine beiden Pferde nicht bezahle, dann sind halt meine Pferde nicht versichert. Allerdings ist ja der 1.Januar der Stichtag + 2 Wochen für Nachmeldungen und Änderungen unter dem Jahr werden ja nicht berücksichtigt.
Ich will ja nur abgesichert haben, dass meine Pferde versichert sind und wer welchen Betrag zu zahlen hat.
Im Einstellervertrag ist dazu nichts angegeben.
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@ Rennpferd: Wenn es nirgends schriftlich geregelt wurde ist es meiner Meinung nach absolut ok, dass die SB die Kosten an Dich weiterreicht. Ich denke 4€ pro Pferd kann man im Jahr als Pferdebesitzer dafür auch aufbringen.
Sprich sie doch darauf an, dass es für 2 Pferde nur 8 statt 10 kostet, gib ihr die 8€ und schon sollten alle glücklich und zufrieden sein. Ich geh jetzt mal von mir aus, wegen 2€ im Jahr würde ich sicher kein Fass aufmachen......falls doch würde, ich die "Geschäftsbeziehung" gründlich überdenken.
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@xho: die Geschäftsbeziehung habe ich schon gründlich überlegt, d.h. meine Pferde gehen zum 01.03. sowieso in einen anderen Stall. Leider sind es nicht nur die 1-2€ für die Tierseuchenkasse, sondern man muss bei ihr auch eine holländische Billig-Wurmkur für 18€ kaufen, dann bekommt man kurzfristig per SMS mitgeteilt, dass man ab nächsten Monat mehr bezahlen muss. Und wenn ich mir permenent vorkomme wie wenn mich einer über den Tisch ziehen will, dann werde ich skeptisch. Und dann werde ich auch wegen 1€ pinkelig.
Ich hoffe ja, dass ich die nächsten Tage eine Antwort von der Tierseuchenkasse bekomme.
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Also in Baden-Württemberg müssen zusammen gehaltene Tiere als Gesamtbestand gemeldet werden, d.h. der Besitzer eines Reitstalls ist melde- und beitragspflichtig. Bei den meisten ist es wohl auch wie in meinen anderen Ställen in Bayern, dass die 4€/Pferd im Pensionspreis mit enthalten sind. Dann gibt es aber wohl einige Stallbesitzer, die den Beitrag wieder bei ihren Einstellern in Rechnung stellen. Und unter denen gibt es dann wohl noch einige, die noch eine Extra-Gebühr dazu rechnen.
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