Tierseuchenkasse Beiträge

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  • rennpferd
    • 22.06.2009
    • 113

    Tierseuchenkasse Beiträge

    Hallo,
    ich habe meine beiden Pferde in einem Pensionsstall untergestellt. Gestern kam nun die Stallbesitzerin und meinte, ich müsse pro Pferd 5€ für die Tierseuchenkasse bezahlen. Ich habe in meinen bisherigen Ställen (allerdings Bayern) noch nie was für die Tierseuchenkasse selber bezahlt. Das ist doch eigentlich Sache des Stallbesitzers oder ist das in Baden Württemberg anders?
  • tomms
    • 29.11.2011
    • 610

    #2
    Also meines Wissens ist die Tierseuchenkasse egal in welchem Bundesland die Sache des Besitzers des Tiers.
    Die Rechtsgrundlage zur Beitragsfestsetzung ist geregelt in § 20 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) i.V.m. § 30 Tiergesundheitsausführungsgesetz (TierGesAG) und der jeweils geltenden Beitragssatzung. Was ist meldepflichtig Melde- und beitragspflichtige Tiere in BW sind: Pferde einschl. Fohlen, dazu gehören Groß- und Kleinpferde und Ponys Rinder, Bisons und Wisente einschl. Kälber Schweine einschl. Ferkel, dazu gehören auch Mini-, Hängebauch-

    Der Stallbetreiber vermietet dir ja nur die Box und leistet evtl. noch Dienste.
    Es ist eine Pflichtmitgliedschaft!

    Kommentar

    • Kuddel
      Gesperrt
      • 26.06.2008
      • 1353

      #3
      Ist überalle Sache des Besitzers. Bisher war dein Pferd wohl nur nicht angemeldet . Was es einzeln Kostet. kannst du allerdings selbst nachsehen

      Der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg hat am 05.11.2012 folgende Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2013 beschlossen.(Diese gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde):

      (1) Für jedes Pferd (dazu gehören Groß- und Kleinpferde, Ponys, Fohlen)




      je Tier 4,00 €





      Pferde/Ponys 3,50 €/Tier 3,00 €/Tier Der Mindestbeitrag für jeden Beitragspflichtigen beträgt 10,00 €. -Niedersachsen





      Bayern

      b) für jedes Pferd (auch Fohlen) je Tier 1,00 €



      Hessen Pferde (anmerkung hatte mal ein Pferd in Hessen stehn ,der Stallbesitzer hat mir 10 euro in Rechnung gestellt -dieser aufschlag ist schon unverschämt - 8,26)
      a) Beitrag je Tier
      1,74 €
      b) Kostenanteil je Tier
      0,76 €


      Westfalen
      Beiträge in Beständen mit
      1 bis 10 Tieren, je Bestand = 10,00 €
      11 und mehr Tieren, je Tier = 1,00 €

      In jeden Bundesland unterschiedlich .
      Zuletzt geändert von Kuddel; 16.02.2013, 09:08.

      Kommentar

      • Fife
        • 06.02.2009
        • 4401

        #4
        für die jährlichen Meldungen sind die Besitzer zuständig. Im Besitz ist das per Definition bei deinem Stallbesitzer.

        Kommentar

        • tomms
          • 29.11.2011
          • 610

          #5
          Na das kann man so oder so sehen. In der Regel besteht ein Mietverhältnis bzgl. der Box. Mehr nicht.
          Wenn ich von allen Sachen meiner Mieter (Wohnung) Besitzer wäre, dass wäre super.

          Kommentar

          • Fife
            • 06.02.2009
            • 4401

            #6
            tomms,
            ich bin als Vermieter für mehrere Angelegenheiten meiner Mieter zuständig.
            Wasser/Abwasserzins, ummelden bei Energieversorger und Abfallentsorger, Meldung bein Einwohnermeldeamt usw. . Teilweise muß ich Bonitär in Vorleistung treten. => und dann umlegen.

            Kommentar

            • Kuddel
              Gesperrt
              • 26.06.2008
              • 1353

              #7
              Zitat von tomms Beitrag anzeigen
              Na das kann man so oder so sehen. In der Regel besteht ein Mietverhältnis bzgl. der Box. Mehr nicht.
              Wenn ich von allen Sachen meiner Mieter (Wohnung) Besitzer wäre, dass wäre super.
              Da macht das Gestz unterschiede . Eigentum und Besitz befindlich .

              "Unter Eigentum versteht man die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer darf bestimmen, was mit seinem Eigentum geschieht. Er kann es selbst benutzen, verschenken, wegwerfen, verleihen oder vermieten. Er darf auch anderen verbieten, die Sache zu benutzen.
              Die Befugnisse des Eigentümers regelt der § 903 BGB"

              Unter Besitz versteht man die tatsächliche Gewalt über eine Sache. Besitz kann man auch ohne Eigentum erlangen, z.B. durch Diebstahl, durch Leihe oder durch Miete. Umgekehrt kann Eigentum verloren gehen. Der Eigentümer ist dann nicht mehr Besitzer der Sache. Nach § 854 (1) erwirbt man Besitz durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache."

              Kommentar

              • tomms
                • 29.11.2011
                • 610

                #8
                Stimmt teilweise.
                Meldung beim Einwohnermeldeamt kann nur die betroffene Person veranlassen.
                Das gleiche gilt für den Energieversorger (hier hat ja jetzt der Verbraucher in dem Beispiel der Mieter die freie Wahl).
                Abwasser, Wasser usw. hast du Recht.
                Meldepflichten Grundsätzlich sind alle Besitzer von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, Geflügel (außer Tauben) und Pferden meldepflichtig zur Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Hierbei ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung, Pensionstierhaltung - Reitställe - oder auch Hobbyhaltung) oder in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung mindestens eines Tieres einer der o.a. Tierarten.
                Tierbesitzer ist nach § 854 I BGB derjenige, der die tatsächliche Sachherrschaft innehat. Es ist unerheblich, ob der Tierbesitzer auch Eigentümer des Tieres/ der Tiere ist.
                Derjenige, der Tiere in seiner Obhut hat und diese versorgt, ist Tierbesitzer und damit bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse meldepflichtig (= Tierhaltereigenschaft).
                Zu unterscheiden hiervon ist das sog. Besitzdienerverhältnis, dem ein Abhängigkeitsverhältnis mit Weisungsbindung zugrunde liegt. Der Besitzdiener ist dem Besitzer nicht gleichgestellt und erwirbt damit auch keine Tierhaltereigenschaft.
                Das Land Bremen hat sich im Jahr 2003 per Staatsvertrag der Niedersächsischen Tierseuchenkasse angeschlossen. Dadurch sind Halter von Tieren im Lande Bremen seit dem 01.07.2003 Pflichtbenutzer der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Dies bedeutet, dass Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel sowie Pferden/Ponys in Bremen denselben Melde- und Beitragspflichten unterliegen wie Tierhalter in Niedersachsen.
                Für Rinder gilt seit 2006 folgende Regelung: Auf der Meldekarte bzw. im Internet ist bei der Tierart Rind von Ihnen lediglich anzugeben, dass Rinder gehalten werden (Ankreuzfeld). Die Bestandszahlen der Rinder haltenden Betriebe am Stichtag und nachmeldepflichtige Bestandserhöhungen entnimmt die Tierseuchenkasse aus der HIT-Datenbank. Auch wenn nur Rinder gehalten werden, ist die Meldekarte in jedem Fall zurückzusenden oder die Stichtagsmeldung per Onlinemeldung abzugeben.
                ich würde den Stallbetreiber (Vermieter der Box) im sogenannten Besitzdienerverhältnis sehen.
                Aber ich bin kein Jurist. Werde mich aber mal in der kommenden Woche um eine Klärung bemühen.
                Habe ja auch Interesse an einer eindeutigen Klärung da ich mehrere Pferde in verschiedenen Bundesländern stehen habe und diese immer selbst der Tierseuchekasse melde und auch bezahle.

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                • Kuddel
                  Gesperrt
                  • 26.06.2008
                  • 1353

                  #9
                  Die Tierseuchenkasse ,des dem Bundesland in dem Das Pferd dauerhaft seinen Stall bezieht ,ist zuständig . Und melden kannst du nur was an deinen Wohnsitz steht .
                  Hatte ich bei dem Black Jackfohlen . Tierseuchenkasse zahlt in Westfalen den Chip,wenn der Wohnsittz des Züchter dort ist . Musst ich aber selbst zahlen , das er Westfälisch bebrannt wurde aber nicht dort angemeldet war . Es aber auch nicht sein Konnte , da mein Wohnsitz in Niedersachsen ist und er sich dort befand . Die Niedersächische Tierseuchenkasse hat nur bei Hanno Fohlen gezahlt. Er wurde aber wie gesagt Westfälisch gebrannt . Und Niedersachsen zahlt nicht für Westfälische Angelegenheiten .
                  Andere Fall , Pferd Stand in Hessen . Stallbesitzer meldet das Pferd ,das es bei ihm Steht . Ich zahle den Beitrag .
                  Gibt da so ne Extraseite . Stall meldet den Pferdebestannd mit den Anschriften der Besitzer .


                  Wenn dein Wohnsitz also in Westfalen ist . Deine Pferde aber in Holstein , Bayern und Sachsen stehen .Und dort eine Versicherungsleistung eintritt , so zahlt nur die Tierseuchenkasse des Bundesland in dem der Fall eintritt sprich sich das Tier aufhält . Nicht die , des Bundesland , in dem der Eigentümer wohnt .
                  Die Tiere sind als immer meldepflichtig in dem Ort wo sie sich Dauerhaft aufhalten .

                  Kommentar

                  • cleopatras magic
                    • 15.05.2007
                    • 4752

                    #10
                    zahlt bei uns der SB
                    Keine Lektion der Welt ist es wert, die gute Beziehung zum Pferd aufs Spiel zu setzen

                    Kommentar

                    • hike
                      • 03.12.2002
                      • 6721

                      #11
                      Das kommt wohl darauf an. Manche TSK wollen, dass jeder selber bezahlt, andere wollen Liste mit Pferdenamen und Besitzer und lassen zusammen vom SB abrechnen. Meine waren immer gemeldet als ich einstand und zwar vom SB, der die Gebühr umgelegt hat. Das weiß ich, weil ich alle Leistungen in Anspruch genommen habe.
                      Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

                      Kommentar

                      • Fife
                        • 06.02.2009
                        • 4401

                        #12
                        Beanspruche ich in BW Leistungen der Tierseuchenkasse melde ich die mit der Tierhalternummer des Stallbesitzers und nicht mit meiner Eigenen.
                        Die eigene Tierhalternummer muß ich wegen der Chipperei/züchten aber haben. Dieses Vorgehen ist von der Tierseuchenkasse schriftlich angewiesen.

                        Kommentar

                        • silas
                          • 13.01.2011
                          • 4024

                          #13
                          Letztendlich sollte dieser Punkt im Einstellvertrag geregelt sein.

                          Mir sind Bedingungen bekannt, bei denen der SB die Meldung und Zahlung übernimmt, da sollte der Eigentümer nur egen der HIT-Nr. Bei eigenem Zuchtwunsch die Haltung selber melden, andere Verträge sagen eindeutig aus, jede haltungsrelevante Meldung ist durch den Eigentümer zu leisten.

                          Im Zweifel also erstmal den schriftlichen Vertrag lesen und selber melden.
                          Silas, die ihre Freizeit aktiv mit ihren Pferden, ihrer reiterlichen Ausbildung und vielen Kontakten über den Tellerrand hinaus verbringt.

                          Kommentar

                          • cleopatras magic
                            • 15.05.2007
                            • 4752

                            #14
                            Zitat von hike Beitrag anzeigen
                            Das kommt wohl darauf an. Manche TSK wollen, dass jeder selber bezahlt, andere wollen Liste mit Pferdenamen und Besitzer und lassen zusammen vom SB abrechnen. Meine waren immer gemeldet als ich einstand und zwar vom SB, der die Gebühr umgelegt hat. Das weiß ich, weil ich alle Leistungen in Anspruch genommen habe.



                            welche sind denn das wenn man fragen darf??
                            Keine Lektion der Welt ist es wert, die gute Beziehung zum Pferd aufs Spiel zu setzen

                            Kommentar

                            • hike
                              • 03.12.2002
                              • 6721

                              #15
                              Tupferprobe, Kadaverbeseitigung, Tollwutimpfung
                              Jede Reise fängt mit einem ersten Schritt an!

                              Kommentar

                              • cleopatras magic
                                • 15.05.2007
                                • 4752

                                #16
                                enstsorung des pferdes ok - kannt ich aber tollwut ??? gut zu wissen
                                Keine Lektion der Welt ist es wert, die gute Beziehung zum Pferd aufs Spiel zu setzen

                                Kommentar

                                • Kuddel
                                  Gesperrt
                                  • 26.06.2008
                                  • 1353

                                  #17
                                  Zitat von hike Beitrag anzeigen
                                  Tupferprobe, Kadaverbeseitigung, Tollwutimpfung
                                  Seit wann zahlen die das ? Tupfer und tollwutimpfung ???

                                  Kommentar

                                  • cleopatras magic
                                    • 15.05.2007
                                    • 4752

                                    #18
                                    Keine Lektion der Welt ist es wert, die gute Beziehung zum Pferd aufs Spiel zu setzen

                                    Kommentar


                                    • #19
                                      wir haben früher in Hessen auch immer den "Seuchenpfennig" an den SB abgedrückt.

                                      Hier in Niedersachsen zahlen wir auch pro Pferd und müssen im Verlauf des Jahres auch die Ab- und Zugänge bekanntgeben.

                                      Kommentar

                                      • Kuddel
                                        Gesperrt
                                        • 26.06.2008
                                        • 1353

                                        #20
                                        Da habt ihr abe r Glück in Bayern . In Niedersachsen zahlen die nur die Beseitigung und den verlust bei
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                                        Erstellt von Fife, 13.12.2023, 07:35
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