BGH Urteil: Hunde und Katzen haltung grundsätzlich in Mietwohnungen nicht verboten
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BGH Urteil: Hunde und Katzen haltung grundsätzlich in Mietwohnungen nicht verboten
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In meiner Wohnung ist katzenhaltung an sich auch nicht gewünscht. Meine Vermieter haben mir das nachvollziehbar begründet: empfindliche Holzböden und Weichholztüren, und eigentlich möchten sie auch keine Katzenleiter am Haus vom 2. Stock runter. Der Ort steht unter Ensembleschutz, das Nachbarhaus unter Denkmalschutz. Gleichzeitig haben sie nichts gesagt, als mein kleiner kranker Kater jetzt wochenlang sich hier auskuriert hat und ab und an zum Auffüttern und Kuscheln mal ne Ncht aus dem Stall hier einzieht.
Natürlich könnte ich jetzt sagen, BGH-Urteil und so, aber ich habe so nette Vermieter, daß ich das nicht machen würde - auch wenn ich den kleinen Michel soooooooo gerne hier hätte. Das ist das erst Mal in meinem seit leben seit 3 Jahren, daß ich keine Katzen in der Wohnung habe, und mich auch sehr traurig macht. Aber es geht nicht. Wie der über die Holzböden schrubbt beim Spielen, und an den Holz-Sprossentüren zum Balkon hochwill, wenn draußen die Vögel am Futterplatz am Balkon sitzen... Recht hin, Recht her...
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Das Urteil zieht nur weitere Rechtsstreitigkeiten an. Wie soll eine Grenze gezogen werden? Es gibt "ordentliche " Tierhalter und dann solche wo die großen Hunde den ganzen Tag in der Wohnung sind und bellen, Katzen urinieren auf die Holzböden, zerkratzen die Wände, bei Freigang wird ins Treppenhaus gesch.... und die mit Allergie belasteten Nachbarn besucht. Und ich spreche aus Erfahrung!!!
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Zitat von Hamburger Wappen Beitrag anzeigen
Da kann ich mich auch freuen. Ich hatte schon 2x eine Absage für eine Wohnung bekommen, weil ich eine 18 Jahre alte Katze hatte. Die Wohnungen lagen beide in ländlichen Gegenden und waren Erdgeschoßwohunungen. Das hatte ich ja extra so ausgesucht, da meine Katze Freigänger war.
Und wenn in den Wohnungen mal was durch die Tiere kaputt geht - passiert ausserdem Menschen genauso, dann muss ich halt dafür aufkommen - wofür ist den sonst die Kaution.
Und wenn man sich ordentlich um seine Tiere kümmert, dann dürfte es auch kleine Probleme mit den Nachbarn geben.
Klar im 2.Stock eine Katze halten, die aber Freigänger ist, halte ich auch nicht für richtig.
Zitat von Britta-Lotta Beitrag anzeigenNaja, ich habe schon in Miethäusern gewohnt, in denen ich mir gewünscht hätte, das keine Tiere erlaubt sind... Fürs Tierwohl, versteht sich!
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Die Kaution ist für die Schäden, die die Menschen anrichten und reicht schon dafür nicht.
Die Mieter, die ausziehen und die Wohnung so hinterlassen, wie im Mietvertrag, sind in der absoluten Minderheit. Alleine das Streichen frisst die Kaution 3 mal.
Wir haben auch Haustiere, aber wenn ein Vermieter keine in seinem Haus möchte (die Holzböden oder Fenster v.a. in historischen Häusern, das kulturelle Erbe ist nie wieder herzustellen ), dann mache ich's nicht einfach trotzdem.Zuletzt geändert von bella; 21.03.2013, 08:37.
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Na logisch kann das. Ich habe auch geschrieben was ICH in der Zeit erlebt habe ..... Deswegen macht es es ja nicht besser, wenn ein Hund (zum Beispiel) 8 Stunden alleine in einer 1 Zimmerwohnung hockt, weil Herrchen arbeitet oder in der Kneipe sitzt. Nach Feierabend darf der dann in der Stadt die Gehsteige vollkacken! Also der Hund.
Im übrigen kann ich Vermieter und Mieter durchaus verstehen, die keine Hunde dulden. Nicht falsch verstehen, ich habe/hatte immer selber Tiere (Hund und Katze) in Mietwohnungen. Es geht! Aber viele bekommen es einfach nicht hin. Und da drunter "leiden" dann die Tiere und die Mitbewohner!! Alles live erlebt!
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@rennpferd: Warum sollte eine Freigängerkatze nicht im 2. OG wohnen? Hat meine jahrelang gemacht ohne Probleme. Sie hatte von außen (vom Hausmeister eingerichtet) einen Zugang zur Heizung als Schutz und war zudem Nachts meist drin. Einzig nach einer Hüftverletzung hatten wir Order sie auf den Treppen zu tragen...
Zum Urteil: Das ist nichts Halbes und nichts Ganzes! "Eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall" bedeutet doch letztlich nur, das der Vermieter es nicht schrifltich vorab verbieten kann. Hat er entsprechende Argumente (Allergie der Nachbarn...) dagegen schon. Und nun?
Ich habe allerdings noch nie erlebt (ich habe in der Immobilienbranche gearbeitet und war selbst Mieter), das eine Katze ein Ablehnungsgrund war. Gleiches gilt für gut erzogene Hunde (Test: 2. Besichtigungstermin mit Hund)...
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[QUOTE=Mona88;1192157Ich habe allerdings noch nie erlebt (ich habe in der Immobilienbranche gearbeitet und war selbst Mieter), das eine Katze ein Ablehnungsgrund war. Gleiches gilt für gut erzogene Hunde (Test: 2. Besichtigungstermin mit Hund)...[/QUOTE]
Nein?
Also ich damals mit meiner Schwester in einer WG + 2 mittelgroßen Hunden gewohnt habe, hatten wir sehr wohl Probleme! Bei den Worten "2 mittelgroßen Hunden" haben Vermieter oft sofort dicht gemacht. Was mich damals geärgert hat, ich aber durchaus verstehen kann! Die einzigen die uns "aufgenommen" hätten, waren große Wohnungsbaugesellschaften! Im übrigen behauptet doch jeder sein Hund sei gut erzogen! Und wie laut ein Kater sein kann, der den ganzen Tag von seiner Familie "verlassen" wurde, durften wir in der letzten Wohnung erfahren! Und nicht gereinigte Katzenklos, stinken bis in Treppenhaus.
Ich weiß nicht, ob ich das neue Gesetz gut heißen soll!
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Es sagt ja niemand, dass der Vermieter dann einen Mieter mit Haustier nehmen muss.
Normalerweise ggibt es auch genügend Interessenten ohne Tiere.
Dann bekommt die Wohnung oder das Haus halt einer von denen.
Und wieder ist es so, dass die ordentlichen und verantwortungsbewussten Mieter für die Anderen büssen müssen.
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Zitat von bella Beitrag anzeigenDie Kaution ist für die Schäden, die die Menschen anrichten und reicht schon dafür nicht.
Die Mieter, die ausziehen und die Wohnung so hinterlassen, wie im Mietvertrag, sind in der absoluten Minderheit. Alleine das Streichen frisst die Kaution 3 mal.
Ich habe seit 20 Jahren Erfahrung mit Vermietung: Was man da erlebt ist wirklich haarsträubend!!!
Verantwortungsbewusste Mieter sind in der absoulten Minderheit.
Privat-Vermieter zu sein, macht einen heutzutage weder reich noch glücklich. Es macht nur Arbeit und Ärger.
Das neue Grundsatzurteil wird noch mehr Rechtsstreite schaffen. Na herzlichen Dank. Dabei habe ich jetzt schon das Gefühl, jeder Hinz und Kunz hat nichts mehr zu tun, außer zu klagen.
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Zitat von peabody Beitrag anzeigenDanke, du sprichst mir aus dem Herzen.
Ich habe seit 20 Jahren Erfahrung mit Vermietung: Was man da erlebt ist wirklich haarsträubend!!!
Verantwortungsbewusste Mieter sind in der absoulten Minderheit.
Privat-Vermieter zu sein, macht einen heutzutage weder reich noch glücklich. Es macht nur Arbeit und Ärger.
Das neue Grundsatzurteil wird noch mehr Rechtsstreite schaffen. Na herzlichen Dank. Dabei habe ich jetzt schon das Gefühl, jeder Hinz und Kunz hat nichts mehr zu tun, außer zu klagen.
Ich habe immer in Haeusern gewohnt, wir hatten immer Tiere (lange Zeit 1 Hund und 1 Katze) - fuer knapp 2 Jahre sind wir umgezogen und wollten erstmal schauen, wie sich die berufliche Situation meines Vaters aendert oder nicht, und haben ein Haus zur Miete gesucht - die Vermieter waren auch gegen Tierhaltung, (sie hatten vorher eine Mieterin mit Schaeferhund, der die komplette Wohnung vollgepisst hat - WIR haben im uebrigen das Haus komplett renoviert, alle Teppiche rausgeholt und neue rein, fuer Schaeden an den Tueren kam die Hundehaftpflichtversicherung der Vormieterin auf) aber wir hatten ja nunmal welche, und so hiess es, der Hund muesse draussen leben, dass sei in Ordnung - Ende vom Lied: der Hund war knapp 3 Wochen "draussen" (lebte aber vorher schon ueber 2 Jahre mit uns im Haus) und hat die Welt nicht mehr verstanden, ist voellig ausgeflippt und hat meinen Vater angefallen, als dieser ihn wieder nach dem Spaziergang rausbringen wollte, und wurde dann fuer 12 Wochen zu einem spezialisierten Hundetrainer gebracht - der hat auch gesagt, das ist ein No Go... Hund durfte ab da wieder rein - wir haben es den Vermietern nun nicht direkt auf die Nase gebunden - da sie sowieso angekuendigt hatten, dass wir nach den 2 Jahren ausziehen sollten, sie wollen das Haus kernsanieren und voellig umbauen. Wenn Vermieter doch eh solche Ideen haben, dann finde ich, kann auch ein Mieterhund vorher durchaus in dem Haus leben. Es kommt eben auf die Umstaende an.
Im uebrigen hat man dafuer eben einerseits die Kaution, und andererseits einen Vertrag - ich kenne es nicht, dass die Wohnung vom Vermieter gestrichen wird. Entweder uebernimmt der neue Mieter die Wohnung wie gesehen und muss selbst renovieren - dann kann er sie auch so wieder abgeben, oder er bekommt sie weiss gestrichen uebergeben, dann wird eben vor Auszug nochmal alles vom Mieter ordentlich weiss gestrichen.
Mit meinem Studienbeginn war es dann das erste Mal, dass ich in eine Mietswohnung gezogen bin - Hunde nein, Katzen ja. Erdgeschoss fuer meine Freigaengerdame. Der Vermieter starb, seine Frau konnte und wollte weniger mit dem Mietshaus zu tun haben, also bekam der Sohn alles ueberschrieben (der im selben Haus wohnte) und dann ging der Tanz mit den Katzen los - er wollte uns ein Freigangsverbot auferlegen. Zwischenzeitlich kam die Trennung meines damaligen Freundes, und ich war auf Wohnungssuche - schwierig mit 3 Katzen, Freigaengern in einer Stadt - mein neuer Partner meinte, wir koennten zusammenziehen und so ging die Suche nach einer Wohnung fuer 3 Katzen und 2 JRT los - letzlich haben wir eine Wohnung gekauft. War einfacher. Und ich kann euch sagen - den groessten Schaden bisher an der Wohnung habe ich mit einem Topf verursacht. Die Katzen/ Hunde kratzen weder an Tueren, noch schaffen sie es, das Parkett zu ruinieren.
Fuer zuviele Tiere, fuer falsch gehaltene Tiere gibts auch immer noch das Vet-Amt. Ein ungereinigtes Katzenklo stinkt (wissen alle Katzenbesitzer) aber ein Raucher im Treppenhaus stinkt auch, bzw. seine Wohnung. Und wiederum kann ich nur sagen, bei einem Verdacht der Vernachlaessigung kann man das Vetamt/Ordnungsamt oder den Tierschutzbund anrufen und eine Meldung machen.Was sogar eine Katze nicht weiß, ist es nicht wert gewußt zu werden!
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Ein großes Problem ist aber auch, dass viele Mieter dem Vermieter nicht auf die Nase binden, dass sie Tiere haben.. Wir haben Mieter bei uns in einem Haus die haben einen riesen Hund (Wolfshund o.ä.) mitgebracht.. Hieß es sei nur für ein paar Wochen. Ging dann über zwei Jahre.. Der Hund steinalt aber zäh. Sie haben ihn zum Schluß zum Pinkeln vor die Tür gezogen!! Weil der Hund aber so groß war, war es unbequem ihn irgendwo auf Sand oder Gras zu tragen/ziehen, zudem ist er dann schon mitunter auf dem Weg zur Haustür, im Gemeinschaftsflur ausgelaufen. Der Gestank im Hausflur war nicht auszuhalten... Im privaten Eigentum würde das kein Mensch machen aber "ist nicht meines, dann ist es mir egal" ist dann die Devise...
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Wie gesagt, ich selber habe 20 Jahre Vermietungs-Erfahrung, meine Eltern seit fast 40 Jahren.
Im uebrigen hat man dafuer eben einerseits die Kaution, und andererseits einen Vertrag
Ich spreche hier auch nicht von der "sozialen Unterschicht", sondern von "normalen Mitmenschen" wie du und ich, die Wohnungen in einem Zustand hinterlassen, dass einem schlecht wird.
Letztlich gebe ich dir Recht: Das hat nicht unbedingt etwas mit Tierhaltung zu tun. Nur die Probleme, die wir bis jetzt erlebt haben, werden sich mit der ungefragten Tierhaltung vervielfachen. Weil Menschen, die das Eigentum anderer so nachlässig behandeln, in der Regel auf ihr eigenes Eigentum (die Tiere) ebenso wenig Wert legen.
Und das sage ich, obwohl ich Tierliebhaber bin und selber zur Miete wohne.
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Ohne hier jemanden zu nahe treten zu wollen.
Ich hab auch Hunde, aber ich wohne im Eigentum, auf dem Lande und es ist ständig jemand im Haus.
Warum muss jemand in einer Mietwohnung in der Stadt 3 Katzen oder /und einen großen Hund haben ?
Warum muss jemand mit einem 9-5 Job einen Hund haben ?
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Ich hab auch 3 Katzen in meiner 3-Raum-Wohnung mit 62 qm. Zwei waren es von Anfang an, denn Katzen sind auch Gesellschaftstiere und einer war ne Fundsache, der dann blieb nach dem Aufpäppeln. Die hatten sich schon zu sehr aneinander gewöhnt. Die drei kennen kein Draußen und wollen auch nicht raus. Die sitzen lieber am Fenster oder auf dem Balkon und beobachten alles gemütlich von oben.
Und bei mir gibts kein Dreck, kein Gestank und auch kein Ärger mit den Nachbarn. Da jault keine Katze, da die sich selbst zum beschäftigen haben. Die haben alle Räume für sich, wenn ich arbeiten bin, oder im Stall.
Man sollte nicht von negativen Einzelfällen auf alle anderen Tierhalter schließen.
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Leikakätzchen, da kann ich Dir nur Recht geben! Ich bin zum Glück im eigenen Haus meiner Eltern aufgewachsen und habe von kindesbeinen an immer "Haustiere" gehabt, Kaninchen, Chinchillas, Papageien und natürlich Hunde und Katzen! Ich muss sagen, am meisten haben die Kaninchen und Chinchi`s "demoliert", Türstöcke angenagt etc. die Katzen und Hunde haben nie irgendwas an festem Mobiliar zerstört! Aber die "Kleintierhaltung" konnte auch in Mietwohnungen schon nie verboten werden! Meine Eltern sind auch Vermieter, aber bei ihnen sind ein Hund oder Katzen absolut kein Hinderniss! Im Gegenteil, gerade seriöse Tierhalter sind die besten Mieter überhaupt! Bei uns haben auch schon Kinder in der Wohnung den Parkettboden aufgearbeitet, mit dem Kommentar: das Kind muss doch seinen Bewegungs-und Erlebnisdrang ausüben können! So übel es klingen mag, aber es gibt mehr Tierhalter die besser auf eine Wohnung aufpassen als manche Eltern! Also wenn ich in Zukunft vermieten würde: lieber an berufstätige Tierhalter, gerne auch mit mehreren Hunden und Katzen, aber niemals mehr an eine Familie mit Kindern! "Könnten Sie bitte von X-Y und A-Z ruhig sein, da schlafen meine Kleinen" ! Nee danke, da schreit doch lieber eine Katze die ganze Nacht oder der Hund bellt, wenn sich was fremdes im Garten bewegt! Meine Eltern hatte auch mal eine EW in einer kleinen Wohnanlage, als dann eine neue Vermietung anstand, hat die gesamte Eigentümerversammlung kopfgestanden, als sie die Wohnung einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Katzen und Hund wollten! Hallo? Die hat dann die Wohnung gekauft, viel Spaß den anderen!Nein, ich bin kein Legasteniker, ich hab mich nur vertippt!
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Ich finde das Urteil ziemlich schlecht.
Als ich zur Miete gewohnt habe, waren mir Wohnungen mit Tierverbot wesentlich lieber, als ein einsamer und deshalb ständig bellender Hund. Ich meine nicht Anschlagen, sondern stundenlanges Gekläffe.
und wenn ich Vermieter wäre und keine Freigängerkatzen in meiner nächsten Umgebung wünsche, dann möchte ich eben keine Mieter mit solchen Tieren. Auch als Mieter kann das stören.
Eine Absage oder Kündigung wegen reinen Wohnungskatzen (in geringer Anzahl, natürlich!) wird wohl kaum einer bekommen.
Dafür gibts genug Absagen wegen Kindern. Armes Deutschland!
Wobei Kinder (ich hab selber zwei kleine) durchaus nerven können, besonders, wenn die Eltern sie nicht beschäftigen und auch nicht oft genug vor die Tür gehen.Zuletzt geändert von Coyana_78; 21.03.2013, 14:36.
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