Kündigung Einstellvertrag bei Pferdeverkauf

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  • Tiger
    • 10.12.2009
    • 1777

    Kündigung Einstellvertrag bei Pferdeverkauf

    Wenn im Einstellvertrag nicht explizit aufgeführt ist, wie die Kündigungsfristen beim Verkauf des Pferdes einzuhalten sind, wie wird es dann rechtlich gehandhabt?

    In meinem Vertrag steht lediglich die Klausel einer 30tägigen Kündigungsfrist drin.

    Danke!
  • peabody
    • 05.01.2011
    • 1480

    #2
    Soweit ich weiß, ist der Verkauf des Pferdes für das Mietverhältnis der Box irrelevant.

    Du hast eine Box gemietet, dieser Mietvertrag ist nicht an das Vorhandensein des Pferdes gekoppelt.
    Dementsprechend gilt die normale Kündigungsfrist deines Mietvertrages.

    Kommentar

    • hufschlag
      • 30.07.2012
      • 4133

      #3
      das kenn ich aus einigen Stellen ganz anders: Verkauf (oder Tod) bedeutet Wegfall des Vertragsgegenstandes. Damit ist der Vertrag sofot hinfällig ( mit Nachweis Kaufvertrag) ist übrigens bei Versicherungen (Haftpflicht, Kranken) auch so

      Kommentar

      • sahen
        • 11.10.2005
        • 1045

        #4
        Da der Einstellvertrag vornehmlich ein Dienstleistungsvertrag ist, greift bei Tod eines Pferdes § 313 BGB aufgrund "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Anders ist das bei Verkauf zu sehen. Zwar fällt auch hier die "Geschäftsgrundlage" weg, aber das ist ja dann geplant. Andererseits ist diese fristlose Kündigung eventuell möglich, wenn als möglicher Grund für eine solche fristlose Kündigung im Vertrag schwammig "aus wichtigem Grund" angegeben ist. "Wegfall der Geschäftsgrundlage" kann als wichtiger Grund verstanden werden.

        Prinzipiell würde ich mit dem SB reden, und zwar rechtzeitig vor dem Verkauf. Dann kann er planen. Schwierig wird es nur, wenn der Verkauf dann nicht zustande kommt...
        www.lohmann-hannoveraner.de

        Kommentar


        • #5
          Ich habe es bei Verkauf immer so gehandhabt, dass ich geplant bis zum xx gekündigt habe, mit der Abmachung weiterhin Tagesgeld zu bezahlen, falls ich es nicht schaffe, das Pferd zum Monatsende zu verkaufen.
          Das habe ich vorher mit dem Stallbesitzer besprochen und es war nie ein Problem.

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