Pferd zur Verfügung - Worauf achten?

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  • banana
    • 07.11.2006
    • 3311

    Pferd zur Verfügung - Worauf achten?

    Hallo,
    Durch Bekannte werde ich vermutlich ein Pferd zur Verfügung gestellt bekommen. Ich werde die Pensionskosten tragen und auch früher oder später an Turnieren teilnehmen etc.
    Nun geht es mir darum, dass ich gerne ein paar Beispiele wissen würde, wie alles vertraglich geregelt werden könnte/müsste zwecks Versicherungen, Tierarztkosten, Eintragung bei der FN etc. Vielleicht könnten mir einfach ein paar Leute erzählen, wie ihr das alles regeln würdet.

    Danke für die Antworten.
  • Maren
    • 08.08.2009
    • 823

    #2
    Ich habe für meine Stute einen Vertrag aufgesetzt:
    Nutzungsdauer, Nutzungsart (z. B. Lehrgänge erlaubt, Fremdreiter J/N, Springen, Ausreiten etc)
    Wer zahlt was, Tierarztkosten / was tun im Notfall etc.
    "Macken" des Pferdes ggfs gesundheitliche Besonderheiten. Habe z. B. festgelegt daß Behandlungen nur durch TA und Hufe nur durch staatl. gepr. Hufbeschlagsschmied erfolgen dürfen.

    Klappt bist jetzt- also seit sieben Monaten prima.
    Ich glaube, da gibt es auch Verträge im Netz.

    Lg Maren

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    • see you
      • 06.11.2012
      • 358

      #3
      Habe das auch mal für ca. 5 Jahre gemacht, war sehr erfolgreich, später ist das Pferd an diese Leute verkauft worden, wir sind heute noch, 14 Jahre später, in Kontakt. Auf jeden Fall war eins ganz wichtig: 100% Vertrauen beiderseits, denn Verträge sind gut, aber nicht ausreichend. Die Reiterin hat alle anfallenden Normal-Kosten getragen incl. Turniere, Trainer etc. Ich habe alle Tierarztkosten falls anfallend getragen - einfach um sicher zu sein, dass alles gemacht wird (was in dem FAll unnötig gewesen wäre weil die Versorgung perfekt war). Gefunden habe ich die Leute übrigens durch eine Anzeige im Verbandsblatt.

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      • sahen
        • 11.10.2005
        • 1045

        #4
        Ganz wichtig: Wenn Dir das PF´ferd komplett zur Verfügung steht und der Besitzer nicht mehr tägliche Einflußnahme hat, solltest DU auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung Abschließen. Und wenn Du die kompletten Pensionskosten übernimmst, solltest Du einen Passus in den Einstellvertrag einbauen lassen, dass eine Kündigungsfrist nicht fällig wird, wenn Dir das Pferd nicht weiter zur Verfügung gestellt wird.
        www.lohmann-hannoveraner.de

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